Die Hochschule der Polizei in Baden-Württemberg will die Sachverhalte prüfen. (Archivbild) Foto: Marijan Murat/dpa/Marijan Murat

In zwei südbadischen Geschäften soll es exhibitionistische Vorfälle gegeben haben. Ein Bußgeld ist nach Behördenangaben bereits verhängt. Gibt es weitere Konsequenzen?

Ein Polizeibeamter soll sich Medien zufolge zweimal im Abstand von mehreren Jahren in südbadischen Geschäften entblößt haben. Wie die Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage bestätigte, wurden in beiden Fällen Ermittlungsverfahren eingestellt, da ein hinreichender Verdacht einer Straftat fehlte. Die Vorfälle passierten demnach im Juni 2020 und im September 2023. Zuvor berichteten die Tageszeitung „Bild“ und der Südwestrundfunk (SWR). 

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, der betreffende Beamte sei zurzeit nicht im Dienst. Die Hochschule werde sich nicht im Detail äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. 

750 Euro Bußgeld

Die Polizeihochschule reagiere sehr sensibel auf bekanntwerdende Sachverhalte, prüfe diese und treffe die gebotenen Maßnahmen, berichtete ein Sprecher in allgemeiner Form. Welche Funktion der Beamte an der Ausbildungsstätte im Schwarzwald hat, blieb zunächst offen.

Nach dem Vorfall im vergangenen Jahr in Ettenheim wurde das Landratsamt des Ortenaukreises eingeschaltet, wie die Staatsanwaltschaft berichtete. Das Offenburger Amt stellte einen Bußgeldbescheid von 750 Euro aus, wie ein Sprecher bestätigte, ohne explizit von einem Polizeibeamten zu sprechen. Das Bußgeld wurde wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ verhängt. Der erste Vorfall ereignete sich laut Staatsanwaltschaft in einem Geschäft in Freiburg.