So dürfen die Bäcker über Ostern öffnen. Foto: Natalia Deriabina / shutterstock.com

Hier erfahren Sie, wann und wie lange die Bäckereien in Baden-Württemberg über die Osterfeiertage laut Gesetz öffnen dürfen.

Auch an Ostern wollen viele Deutsche nicht auf frische Brötchen verzichten. Die Öffnungszeiten der Bäckereibetriebe über Ostern werden in Baden-Württemberg jedoch durch das „Gesetz zu Ladenöffnungszeiten“ eingeschränkt. Konkret bedeutet das:

  • Gründonnerstag: Der Gründonnerstag ist kein gesetzlicher Feiertag. Somit können die Bäckereien im Land ganz normal öffnen.
  • Karfreitag: Der Karfreitag ist ein bundeseinheitlicher Feiertag. In Baden-Württemberg dürfen die Bäckereien daher nur für 3 Stunden öffnen.
  • Ostersamstag: Auch der Ostersamstag ist ein gewöhnlicher Werktag, weshalb hier Backwaren zu den regulären Öffnungszeiten verkauft werden dürfen.
  • Ostersonntag: Der Ostersonntag stellt eine Ausnahme dar. An diesem Tag dürfen die Bäckereien in Baden-Württemberg gar nicht öffnen. Sie sollten sich Ihre Backwaren also bereits am Vortag besorgen.
  • Ostermontag: Für den Ostermontag gilt dieselbe Regel wie für den Karfreitag. Die Bäcker dürfen für höchstens 3 Stunden öffnen.

Hinweis: Oftmals legen die Bäcker für die Osterfeiertage Sonderöffnungszeiten fest. Fragen Sie also am besten bei Ihrem Bäcker des Vertrauens nach oder achten Sie auf entsprechende Aushänge am Eingang.

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Ausnahme: Bäcker mit Cafébetrieb

Bäckereien mit angeschlossenem Cafébetrieb dürfen abweichend von den oben genannten Regelungen auch an Sonn- und Feiertagen länger öffnen. Da sie Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbiete, fallen Sie unter das Gaststättengesetz, welches an Sonn- und Feiertagen längere Öffnungszeiten erlaubt als das Gesetz zu Ladenöffnungszeiten.