Gute Laune: Mehmet Bagci (Mitte) wird in Stammheim gefesselt in den Gerichtssaal geführt. Foto: Lichtgut

In Stuttgart entließen Richter Osmanen-Chef Mehmet Bagci aus der Untersuchungshaft. Sie sehen die Vorwürfe des Staatsanwalts nicht hinreichend belegt. In Darmstadt verhängten Richter einen neuen Haftbefehl: Bagci soll Euro-Paletten geklaut haben.

Stuttgart - Mehmet Bagci lächelt erst still in sich hinein. Dann klopft er seinem Anwalt Tobias Voggel freudig auf die Schulter: Richter des Stuttgarter Landgerichts haben die Untersuchungshaft des früheren Weltanführers des Osmanen Germania Boxclubs außer Vollzug gesetzt: Gegen eine Kaution von 5000 Euro könne er seine Zelle im Stammheimer Gefängnis verlassen.

Die drei Berufs- und beiden Laienrichter kamen in einem sogenannten rechtlichen Hinweis – quasi einem Zwischenurteil im bisherigen Verfahren – zu dem Schluss, dass Bagci nur noch eine versuchte Strafvereitelung nachgewiesen werden könne. Dieser Tat, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen, „sind Sie dringend verdächtigt“. Die dafür zu erwartende Strafe stehe aber in keinem Verhältnis zur andauernden Untersuchungshaft, in der sich Bagci seit dem 17. August 2017 befindet. Die Richter sehen die Vorwürfe nicht bestätigt, nach denen Bagci einen Zeugen genötigt und ihn zu einer falschen Aussage angestiftet haben soll. Diesem Vorwurf liegen Kontakte Bagcis zu dem als Querulanten geltenden Gießener Osmanen-Filialleiter Celal Sakarya zugrunde. Er war Anfang Februar 2017 in Herrenberg mutmaßlich von Stuttgarter Kumpanen malträtiert worden. Dabei soll ihm auch ins Bein geschossen worden sein. In Vernehmungen hatte Sakarya Bagcis Stellvertreter Selcuk Sahin beschuldigt, die Tat angeordnet und kontrolliert zu haben. Deswegen wurde Sahin im Juni 2017 verhaftet.

Juristisch perfekt formulierte Rolle Rückwärts

Bagci habe dann – so der Vorwurf – Ende Juni/Anfang Juli 2017 mit Kurznachrichten und Audiobotschaften Sakarya dazu bewegt, seine Anschuldigungen gegen Sahin zurückzunehmen. In der Tat ging im Juli 2017 beim Stuttgarter Amtsgericht ein juristisch wohlformuliertes Schreiben Sakaryas ein, in dem er seine Vorwürfe gegen Sahin revidierte. Das ist sonderbar, weil sich Sakarya bei seiner Zeugenaussage nicht vergleichbar ausdrückte. Zudem belastete der Gießener im Schreiben Kriminalbeamte des baden-württembergischen Landeskriminalamtes, ihn gedrängt zu haben, Sahin zu belasten.

Das Richterquintett sieht derzeit nicht, dass Bagci Sakarya dazu genötigt habe, Sahin juristisch aus der Schusslinie zu nehmen. Zwar habe Bagci gesagt, er erwarte, dass Sakarya erkläre, dass Sahin mit der Sache in Herrenberg nichts zu tun habe. Aber – so das juristisch relevante Detail – Bagci habe Sakarya weder gesagt, wie er das tun solle oder was passieren würde, wenn sich Sakarya weigert, Bagcis Erwartung zu erfüllen.

Der Freiheit stehen Europaletten im Weg

Insofern hätte Bagci das Gefängnis eigentlich verlassen können. Dass es dazu zunächst nicht kommt, liegt an den Richtern des Darmstädter Landgerichts. Sie erließen am 4. Juli einen weiteren Haftbefehl gegen Bagci. Der Vorwurf: Er soll zusammen mit acht weiteren Angeklagten gewerbsmäßig Europaletten und Gitterboxen gestohlen und verkauft haben. Dadurch soll ein Schaden in Höhe von etwa 80 000 Euro entstanden sein. Unklar ist, wann dieses Verfahren in Hessen beginnt. Bagci soll in der kommenden Woche einem Haftrichter in Darmstadt vorgeführt werden.

Dann gibt es zwei Varianten: Hält der Jurist den Haftbefehl aufrecht, bleibt Bagci aufgrund dieses Beschlusses weiter in Haft. Mutmaßlich in Stammheim, weil dort das Verfahren gegen ihn und sieben weitere Osmanen im August fortgesetzt wird.

Der Vorwurf des versuchten Mordes ist vom Tisch

Entlässt der Darmstädter Richter den Chef-Osmanen aus der U-Haft, dann kann der an seinen Wohnort in der Nähe des hessischen Dietzenbach zurückkehren. Zu den Verhandlungstagen muss er dann jeweils nach Stuttgart kommen, um am Prozess teilzunehmen. In dem geht es nach einer ersten Einschätzung künftig auch nicht mehr um den Vorwurf, die Osmanen hätten ihre Aussteiger töten wollen. Dafür fehlten dem Gericht bislang die Beweise. Zwar hatten Kriminalbeamte Telefonate mitgeschnitten, in denen Granden der Osmanen ihre Untergebenen anwiesen, Querulanten und Aussteigewillige „platt zu machen“ oder „wegzuflexen“. Das sei eine verrohte Sprache, so der Richter Joachim Holzhausen. „Da steckt ohne jeden Zweifel Gewalt, auch harte Gewalt drin. Aber nicht der Wille, menschliches Leben zu vernichten.“

Holzhausen regte Staatsanwalt Michael Wahl an, die Anklageschrift in dieser Frage zu überdenken und unter Umständen zu überarbeiten. In allen in Stuttgart verhandelten vier Fällen von Abstrafaktionen erkennen die Richter bislang sehr wohl den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt. Darüber werden sie ab dem 13. August in Stammheim weiter Zeugen hören und Beweise würdigen.