Atemschutzmasken haben ein Verfallsdatum und das ist auch gut so. Stichwort: Schutzwirkung. Foto: dpa/Daniel Karmann

Der Bund will wie angekündigt Hunderte Millionen Corona-Masken verbrennen lassen – weil deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Aber warum ist das überhaupt nötig?

Anfang April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen – sehr zur Freude der meisten Bürgerinnen und Bürger. Denn: Damit fielen auch die letzten noch verbliebenen Maßnahmen wie zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Pflegeheims oder eines Krankenhauses.

Seitdem gehören OP- und FFP2-Masken der Vergangenheit an und verstauben wahrscheinlich bei vielen im Schrank. Auch die Bundesregierung will wie geplant Hunderte Millionen Corona-Masken entsorgen – weil deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Aber warum haben die Masken überhaupt ein Verfallsdatum?

Grund dafür ist die Schutzwirkung der Masken. Denn diese beruht darauf, dass sie Aerosole – also die großen Tröpfchen, die wir zum Beispiel beim Sprechen oder Husten ausstoßen – filtern sollen.

FFP2-Masken etwa, wie sie während der Corona-Pandemie getragen wurden, bestehen aus mehreren Lagen dichter Filtermaterialien und garantieren in der Regel eine Filterleistung von 94 Prozent. Bei richtigem Gebrauch bieten sie so einen effektiven Schutz vor einer Corona-Infektion.

Elektrostatische Ladung ist entscheidend

Elektrostatische Ladung ist für einen Großteil der Filterwirkung verantwortlich. Viren und Bakterien haben eine elektrisch geladene Oberfläche und werden von der gegensätzlichen Ladung in der Maske angezogen. Deswegen bleiben sie haften.

Das Problem: Die elektrostatische Ladung der Maske nimmt mit der Zeit ab, damit lässt auch die Filterwirkung nach – egal, ob die Maske noch verpackt ist oder nicht. Dadurch kann die Schutzfunktion, dann nicht mehr gewährleistet werden. Das ist der Grund, warum Masken ein Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verfallsdatum haben.

Hersteller können einen Erhalt der so wichtigen physikalisch-chemischen Eigenschaften der Maske ohne Qualitätsverluste nur bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums zusichern. Die Haltbarkeit von FFP2-Masken unterscheidet sich je nach Hersteller, liegt aber in der Regel bei zwei bis fünf Jahren ab Produktionsdatum – sofern sie noch original verpackt ist.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schreibt dazu auf ihrer Webseite deutlich: „Das vom Hersteller angegebene Ablaufdatum einer Schutzmaske ist in der Regel nicht als Mindesthaltbarkeitsdatum zu verstehen.“ Heißt also: Anders als etwa beim Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln, die man oft auch danach noch essen kann, sollte man abgelaufene Masken nicht mehr verwenden und entsorgen.

Bund will Masken verbrennen lassen

Genau das will der Bund jetzt machen lassen. Die Zeitung „Welt“ schreibt unter Berufung auf eine Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums von mindestens 755 Millionen zu vernichtenden OP- und FFP2-Masken. Die Masken sollen wie angekündigt in die Müllverbrennung gegeben werden. Laut „Welt“ konnten sich Firmen bis Ende Mai für diesen Job bewerben. Ein Ministeriumssprecher sagte dem Blatt, zuvor seien bereits rund drei Millionen Masken verbrannt worden.

Viele Bundesländer planen ebenfalls, Masken zu verbrennen oder haben das bereits getan, so die „Welt“ weiter und beruft sich in diesem Zusammenhang auf eine Abfrage bei den Landesgesundheitsministerien.