Der neue Fahrplan der Deutschen Bahn ist eine der Änderungen im Dezember. Foto: AFP/KIRILL KUDRYAVTSEV

Neuer Monat, neue Regeln und Änderungen. Mit Beginn des letzten Monats des Jahres gibt es wieder einige Neuerungen – und nicht alle sind positiv.

Der letzte Monat des Jahres steht bevor und bringt wieder einige Neuerungen mit sich. Vor allem für Zugreisende interessant: wieder wechselt die Deutsche Bahn (DB) im Dezember auf ihren neuen Fahrplan – in Kraft tritt der am 10. des Monats.

Zudem sorgt ein Gesetzt dafür, dass Weinflaschen-Etiketten einen neuen Look brauchen und ein neuer Mobilfunkanbieter schaltet seine Antennen für Kunden scharf. Was ist sonst noch neu? Ein Überblick der Änderungen im Dezember:

Neuer DB-Fahrplan samt Ticketpreiserhöhung

Mit ihrem neuen Fahrplan will die Deutsche Bahn laut eigenen Angaben ihr Angebot deutlich ausbauen und mehr Menschen auf die Schiene holen. Schneller und häufiger soll es künftig vor allem auf vielgenutzten Fernverkehrsstrecken zwischen den großen Städten vorangehen. Außerdem baut die Bahn für weitere Nachtzugverbindungen ihre Kooperation mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) aus. So soll es ab Dezember Nightjet-Verbindungen von Berlin nach Paris und Brüssel geben. 

Wermutstropfen beim neuen Fahrplan: Die Tickets werden teurer. So hebt die Bahn ihre Preise für Flextickets im Fernverkehr um durchschnittlich 4,9 Prozent an, auch die Bahncard 25 wird teurer. Keine Änderungen gibt es der Bahn zufolge hingegen bei der Bahncard 50 und auch die Einstiegspreise bei Supersparpreisen und Sparpreisen blieben unverändert bei 17,90 Euro beziehungsweise 21,90 Euro. 

Neue Vorgaben für Wein-Etiketten

Trauben sind wohl drin, aber was noch? Das müssen Winzerinnen und Winzer ab dem 8. Dezember angeben. Dann nämlich greift eine EU-Verordnung, die die Angaben von Nährwerten, Zutaten und Allergenen auf Wein-Etiketten zur Pflicht macht.

Bei anderen Lebensmitteln ist das längst gängige Praxis. Die Lebensmittel-Verordnung hat das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend zu informieren und europaweit geltende, einheitliche Regelungen durchzusetzen. 

Mobilfunk von 1&1 startet

Ab dem 8. Dezember sollen sich Kundinnen und Kunden des Mobilfunkanbieters 1&1 auch unterwegs mit ihrem Smartphone ins 5G-Netz einwählen können. Damit wird das Unternehmen aus Montabaur zum vierten deutschen Anbieter eines Handynetzes, neben Telefónica (O2), Vodafone und der Telekom. Zunächst kooperiert 1&1 mit seinen Mitbewerbern O2 und Vodafone und nutzt deren Netze teilweise mit, weil das eigene Angebot noch nicht flächendeckend ausgebaut ist. 

WhatsApp- Backups nicht mehr für alle kostenlos

Wer seine WhatsApp-Inhalte will, braucht einen Cloud-Dienst. Für Android-Nutzer ist dieser Backup-Dienst bislang kostenlos. Funktioniert hat das aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Unternehmen Meta und Google. Wer viel Gigabyte braucht, muss ab Dezember allerdings zahlen. Denn dann rechnet Google es auf den Drive-Speicher an, wenn Chatverläufe in der Cloud gesichert werden.

Standardgemäß stehen Nutzern kostenlos 15 GB zur Verfügung. Ist die Cloud voll – was schnell passieren kann, wenn man mit seinem Konto auch Gmail, Google Fotos oder Google Drive nutzt – muss man zahlen: 100 GB kosten 1,99 Euro pro Monat blechen. Wer jährlich zahlt, erhält einen Mengenrabatt.

Lokale Backups bleiben weiterhin gratis. Laut WhatsApp sollen Android-Nutzer 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung in der App informiert werden. Diese soll unter „Einstellungen“ – „Chats und Chat-Backup“ angezeigt werden.

Mindestlohn in der Pflege steigt  

Kurz bevor der gesetzliche Mindestlohn im Januar angehoben wird, steigt auch der abgekoppelte Mindestlohn für die Pflege. Das sieht dann wie folgt aus:

– Pflegehilfskräfte 13,90 Euro (aktuell), 14,15 Euro (ab Dezember)

– Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro (aktuell), 15,25 Euro (ab Dezember)

– Pflegefachkräfte: 17,65 Euro (aktuell), 18,25 Euro (ab Dezember)

So bekommen die rund 1,3 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen, die unter diese Regelung fallen, ab dem 1. Dezember dann mehr Geld.

Google beginnt mit dem Löschen inaktiver Konten

Der US-Konzern Google hat angekündigt, ab dem 1. Dezember damit zu beginnen, inaktive Konten zu löschen. Wer innerhalb von zwei Jahren also keine Youtube-Videos geschaut, keine Mails versendet, keine Fotos geteilt und auch keine App heruntergeladen hat, muss mit der Löschung rechnen.

Betroffen sind dann auch alle mit diesem Konto verknüpften Daten. Vorab gebe es aber eine letzte Warnung in Form einer E-Mail an den inaktiven Account, erklärte Google. Wer daraufhin kurz aktiv wird, behält den Zugang weiterhin. 

Steuererklärung 2019 fällig

Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und die freiwillig machen darf und will, kann sich dafür länger Zeit lassen. Genauer gesagt vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs. Heißt aber auch: Am 31. Dezember 2023 endet die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2019. Bis dahin sollte sie also beim Finanzamt eingegangen sein.

CO2-Maut für Lkw wird erhoben

Zum 1. Dezember steigt die Lastwagenmaut auf deutschen Fernstraßen. Dann greift als Klimaschutzmaßnahme ein Aufschlag von 200 Euro je Tonne Kohlendioxid. Der CO2-Aufschlag gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht dann außerdem für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Ausgenommen bleiben Fahrten von Handwerksbetrieben.

Nebenkostenabrechnung fällig

Außerdem ist der Dezember auch Zeit der Nebenkostenabrechnungen – zumindest für viele. Vermieterinnen und Vermieter sind einmal im Jahr dazu verpflichtet, die Nebenkosten abzurechnen. Bis zum Ende des Jahres müssen sie diese an ihre Mieter überbringen. Verpassen sie die Frist, können sie die Nebenkosten nicht mehr abrechnen und die Mieter haben Glück gehabt. Ausnahme ist, wenn sie die Verspätung nicht selbst verschuldet haben.

Da die Kosten für das Jahr 2022 abgerechnet werden, in dem die Energiepreise stark gestiegen waren, könnten Nachzahlungen drohen. Es gilt also: Schreiben genau prüfen – vor allem, weil ein Großteil der Vermieter die Entlastungen der sogenannten Dezember-Soforthilfe von 2022 an ihre Mieter weitergeben muss.