Beim Kuchenverkauf in der Schulpause wird es künftig komplizierter. Foto: IMAGO///Oleksandr Latkun

Eine neue EU-Richtlinie zur Umsatzsteuer sorgt für Verwirrung an Schulen. Müssen Kuchenverkäufe von Schülern künftig besteuert werden? Die Behörden versuchen mit einem Leitfaden Abhilfe zu schaffen – das klappt aber nur bedingt.

Er ist ein beliebtes Mittel an Schulen, um die Klassenkasse für Ausflüge, Anschaffungen oder Veranstaltungen aufzufüllen: der Kuchenverkauf in der Pause. Doch eine neue Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Umsatzsteuer könnte die einfache Handgeldkasse beim Kuchenverkauf in ein bürokratisches Ungetüm verwandeln.