Der Bundesgerichtshof hat für Stuttgart eine Richtungsentscheidung beim Fernwärmenetz getroffen. Foto: dpa/Marijan Murat

Der Verein der Eigentümer begrüßt den Wettbewerb um die Infrastruktur – und sieht ein hohes Potenzial neuer Nutzer. Die Grünen-Fraktion im Rathaus übt scharfe Kritik.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Streit um das Fernwärmenetz in der Landeshauptstadt für Wettbewerb ausgesprochen. Die Stadt soll den Betrieb des lange von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) gemanagten Netzes ausschreiben können. Auch die EnBW kann sich für den weiteren Betrieb bewerben, ihre Erzeugungsanlagen in Münster, Gaisburg und Altbach sind von dem Urteil nicht betroffen. Der Haus- und Grundeigentümerverein Stuttgart begrüßt die Entscheidung der letzten Instanz. Nach jahrelangem Rechtsstreit habe man endlich Klarheit, sagt der Geschäftsführer Ulrich Wecker.