Nach der Sicherheitspanne am Münchner Flughafen hat Innenminister de Maizière eine Überprüfung der Kontrollpraxis angekündigt. Foto: dpa

Der Polizist, der am 5. Januar mit einem Bombenscherz für Alarm auf dem Stuttgarter Flughafen gesorgt hat, kommt womöglich glimpflich davon.

Stuttgart - Der Polizist, der am 5. Januar mit einem Bombenscherz für Alarm auf dem Stuttgarter Flughafen gesorgt hat, kommt womöglich glimpflich davon. Für die Störung des öffentlichen Friedens droht ihm nur eine Geldbuße. Die Staatsanwaltschaft will aber erst im April entscheiden.

Der 42-jährige Polizist aus Schorndorf ist wieder zurück aus seinem Urlaub in Ägypten. Die Esslinger Polizei hat seine Aussage zum Ablauf des Zwischenfalls protokolliert, ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Akten der Staatsanwaltschaft vorgelegt. "Mit einer Entscheidung", sagt Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth, "ist Anfang April zu rechnen."

Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt: Ein 42-Jähriger war am 5. Januar bei der Fluggastkontrolle aufgefallen, weil er Sprengstoff in seiner Unterhose versteckt haben sollte. Nach dem derzeitigen Stand handelte es sich dabei offenbar lediglich um ein Missverständnis, das der Ägypten-Urlauber dann allerdings bei der weiteren Überprüfung nicht nachhaltig aufklärte.

Scherzbold durfte nicht mitfliegen

Dem 42-Jährigen, so ist zu erfahren, sei der Ernst der Lage nicht bewusst gewesen. So gab er zunächst noch ein Handwerk als Beruf an - ehe er merkte, dass es der Bundespolizei ernst war. Auch die Fluggesellschaft zog Konsequenzen: Der Scherzbold und seine Familie durften nicht mitfliegen. Erst am Tag darauf ging es in den Urlaub.

Besonders peinlich: Der Mann hätte verantwortungsbewusster reagieren müssen. Der Mann ist Hauptkommissar, ein Dienstrang, der zu leitenden Positionen berechtigt - etwa als Leiter des Bezirksdienstes oder einer Schichtdienstgruppe. Dieser Beamte soll sogar mit der Bearbeitung kreisweiter Einsätze betraut sein. Entsprechend aufmerksam wird der Vorgang von Personalverantwortlichen verfolgt, die sich nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen beschäftigen müssen.

Der Vorwurf lautet auf Verdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat. Ein ähnlicher Fall ist juristisch bereits bearbeitet worden. Im Mai 2007 war ein 38-Jähriger aus dem Ostalbkreis zu einer Geldstrafe zu 40 Tagessätzen verurteilt worden. Zum Vergleich: Bei 91 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag ins Vorstrafenregister. Der Mann musste 1000 Euro zahlen, außerdem wurde ihm der Polizeieinsatz mit 240 Euro Kosten in Rechnung gestellt.

In diesem Fall ging es um einen Flug nach Istanbul, bei dem der 38-Jährige seiner Frau lautstark mitgeteilt hatte, dass die Sicherheitsleute "die Bombe" in ihrem Koffer übersehen hätten. Durch die erneute Kontrolle des Koffers wurde die Abfertigung ausgebremst.

Eine Unart, die sich gerade im Jahr 2007 häufte. Mal erklärte ein 23-jähriger Ehinger, dass er eine Granate im Koffer verstaut habe. Mal ließ ein 30-Jähriger das Kontrollpersonal wissen, dass er eine Tube Sprengstoff transportiere. Die Fluggesellschaft verweigerte ihm daraufhin den Flug nach Palma de Mallorca - auch wenn sich alles nur als Scherz herausstellte.

Dabei soll den Passagieren klargemacht werden, dass "solche Drohungen schlechte Scherze sind und gravierende Folgen nach sich ziehen", so die Esslinger Polizeisprecherin Ulrike Renz kurz nach Bekanntwerden des Falls am 5. Januar. Allerdings zeigte der jüngste Bombenalarm am Münchner Flughafen, dass nicht alle Passagiere vorsätzlich für Aufregung sorgen. Der Unbekannte mit dem Laptop hatte offenbar gar nicht gemerkt, dass er Alarm ausgelöst hatte.