Kann man die Teilnahme einfach verweigern? Foto: Syda Productions / shutterstock.com

Im Mai 2022 wird in Deutschland der Zensus 2022 durchgeführt. Doch kann man die Befragung verweigern?

Wer in den letzten Wochen vom Statistischen Landesamt Post bekommen hat, soll in den kommenden Tagen einen Online-Fragebogen für den Zensus 2022 ausfüllen. Hierbei stellt sich vielen Betroffenen die Frage, ob sie verpflichtend teilnehmen müssen.

Muss man am Zensus teilnehmen?

Ja, die Teilnahme am Zensus 2022 ist verpflichtend. Denn gemäß Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) gibt es eine Auskunftspflicht für die von den Statistischen Landesämtern kontaktierten Bürger. Die Auskunftspflicht besteht, da die Zensusergebnisse für diverse Statistiken, Planungen und politische Entscheidungen verwendet werden. Nur durch eine verpflichtende Teilnahme kann laut den Statistischen Landesämtern eine ausreichende Qualität erreicht werden. Das Zensusgesetz wiederum ist die Umsetzung der EU-Verordnung 763/2008, die alle Mitgliedstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen verpflichtet.

Kann man den Zensus 2022 verweigern?

Nein, die Teilnahme am Zensus kann nicht verweigert werden. Auf der Grundlage von § 15 Absatz 1 Bundesstatistikgesetz wurde im Zensusgesetz eine Auskunftspflicht festgeschrieben. Daher sind alle Personen zur Beantwortung der Fragen verpflichtet und können die Teilnahme nicht verweigern. Wird die Auskunft nicht erteilt oder werden unrichtige Angaben gemacht, droht eine Geldbuße bzw. die Zahlung von Zwangsgeldern. In der Regel werden die Verweigerer zunächst abgemahnt, bevor eine Geldbuße festgesetzt wird. Wie hoch die Summe ist, legen die Bundesländer in den Gesetzen zur Ausführung des Zensusgesetzes fest.