Foto: KE Kommunalentwicklung

Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet ist jetzt beschlossen. Eidechsen werden bald vergrämt.

Mundelsheim - Das Neubaugebiet Seelhofen IV hat seit dem Donnerstagabend einen gültigen Bebauungsplan – die Räte haben einen Satzungsbeschluss gefasst. Das Dokument war von Februar bis März ausgelegen – ein relativ später Zeitpunkt, für den Margarethe Stahl vom zuständigen Planungsbüro Kommunalentwicklung (KE) auch eine Begründung liefert: „Wir wollten abwarten, bis der Artenschutz durch ist.“ Hier hatten zuletzt die Zauneidechsen für die Verlegung der Hauptzufahrt gesorgt, um einen Teil ihrer Refugiums zu erhalten. Die übrigen 40 Tiere sollen nun im April und Mai nach Norden umgesiedelt werden, was vom Regierungspräsidium Stuttgart bereits genehmigt worden ist. Gina Haffner von Bioplan berichtete hierzu: „Wir richten dort gerade Strukturen für die Tiere ein.“

Zum Bebauungsplan gingen neben den Vorgaben zur Umsiedlung noch weitere 17  Stellungnahmen ein, erklärte Stahl. Keine davon habe aber Änderungen im Plan zur Folge, da es sich in erster Linie um Formulierungen oder Bedenken handle, die ausgeräumt werden können. Ein Beispiel sei der Steinbruch, so Margarethe Stahl: „Der Abbau erfolgt aber in Richtung A81.“ Was das Angrenzen an die Landwirtschaft angehe, sei durch das Baufenster sowie eine Trennung durch Feldwege genug Abstand zur Wohnbebauung vorhanden. Durch einen Teil der Räte war auch im November angeregt worden, strengere Vorgaben zur Begrünung festzuhalten – etwa das Verbot von Steingärtnern, rekapitulierte Stahl: „Das ist aber nur schwer begründbar.“ Im Bebauungsplan ist daher nun festgehalten, dass neben der Flachdachbegründung auch standortnahe und heimische Pflanzen in den Gärten anzupflanzen sind.

Ein weiterer Kritikpunkt, der bei der KE im Laufe des Verfahrens ankam war, dass das Gebiet zu wenig verdichtet würde. Das konnte Stahl entkräften: „Ein Einzelhaus ist nicht gleich ein Einfamilienhaus.“ Zwar seien Familien die Hauptzielgruppe für Seelhofen IV, es stehe aber den Bauherren frei, zum Beispiel Einliegerwohnungen oder generationenübergreifendes Wohnen in ihre Pläne einfließen zu lassen.

Neben den Behörden haben sich auch Bürger auf die Auslegung hin gemeldet. Eine Stellungnahme fasst insbesondere den Taubenweg ins Auge: „Beim Bau war nicht vorgesehen, dass die Gebäude vom Hartweg aus befahrbar werden.“ Daran werde sich laut Verwaltung nichts ändern. Auch der Grünstreifen dort bleibe erhalten, wie es von Bürgerseite gewünscht wurde. Ein weiterer Mundelsheimer machte sich indes Sorgen um die Entwässerung, da die Situation bei Starkregen schon jetzt kritisch sei. Auch hier konnte Stahl entwarnen: „Das Oberflächenwasser wird über die Kanalisation abgeleitet.“

Ein Thema, das den Bürger ebenfalls am Herzen lag, war die Asphaltierung eines Wegs über der Justinus-Kerner-Straße. Das war erst vorgesehen, wodurch laut Stellungnahme die Staubbildung und der Lärm durch Autos gemindert würde, was die Anwohner begrüßten. Allerdings hat der Gemeinderat nun am Donnerstag aus Kostengründen entschieden, den Weg nur bis zum Fußweg in Richtung Seelhofen zu asphaltieren. Grund dafür sind massive Kosteneinsparungen, wie Bürgermeister Boris Seitz erläuterte: „Es geht hier schon um 200 000 bis 300 000 Euro.“ Die Räte hielten an diesem Entschluss fest.