Die Richter der 17. Zivilkammer werden sich auch weiterhin mit dem Moscheebauprojekt in Oberaichen beschäftigen. Foto: dpa/Patrick Seeger

In Sachen Moschee-Streit zwischen dem muslimischen Verein und der Stadtverwaltung von Leinfelden-Echterdingen ist nun eine erste Entscheidung am Stuttgarter Landgericht gefallen.

Leinfelden-Echterdingen - Der von der Stadt L.-E. beschrittene Rechtsweg ist zulässig, das hat die 17. Zivilkammer des Landgerichtes Stuttgart an diesem Dienstag beschlossen und sogleich verkündet. Das Landgericht Stuttgart bleibt entgegen eines Antrages des muslimischen Vereins für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) in Sachen Moschee auf den Fildern zuständig. Der Streit zwischen dem VKBI und der Kommune wird nicht an das Verwaltungsgericht verwiesen.

Die Auseinandersetzung sei privatrechtlich, genauso wie der Vertrag, den die beiden Parteien einst geschlossen haben, begründet die Kammer ihre Entscheidung. Die Stadt verfolge mit diesem und der vorherigen Änderung des Bebauungsplans nicht in erster Linie eigene städtebauliche Ziele, sondern ermögliche dem Verein die Errichtung des von ihm gewünschten Bauwerks. Das Erbbaurechtsgesetz sei kein Sonderrecht des Staates, sondern gehöre dem Zivilrecht an. Zum Verständnis: Vor Gericht geht es nicht um den Weiterbau des Moscheeprojektes in Oberaichen oder den Bau des Schülerwohnheims, sondern um das Erbbaurecht, welches der VKBI noch nicht an die Kommune zurückübertragen hat.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig

„Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig“, sagt eine Gerichtssprecherin unserer Zeitung. Der VKBI hat nun vielmehr zwei Wochen lang Zeit Beschwerde bei der 17. Zivilkammer oder dem Oberlandesgericht einzulegen. „Beides ist möglich“, sagt sie. Diese Frist sei nun abzuwarten, erst danach könne man sagen, was die nächsten Schritte sein werden. Oberbürgermeister Roland Klenk begrüßt die Entscheidung, überrascht ist er nicht. „Nach dem ersten Verhandlungstermin Mitte Januar, bin ich davon ausgegangen, dass die Entscheidung so ausfallen wird“, sagt er.

Hans Stehle, katholischer Pfarrer in L.-E., hofft derweil, dass die Spaltung der Bevölkerung in Sachen Moschee auf den Fildern nicht weiter voranschreitet. Der Seelsorger erwartet, dass „alle demokratischen Kräfte der Stadt“, also Stadträte und Verwaltungsspitze, sich deutlich gegen die „rassistischen Töne“ stellen, die im Amtsblatt vom Liberal-säkularen Bündnis angestimmt worden sind. „So etwas darf man nicht dulden“, sagt er. Sonst werde dies zum Selbstläufer.