Zu Zeiten der Coronapandemie richteten sich „Querdenker“ und andere Bewegungen gegen die verhängten Maßnahmen (Symbolbild). Foto: dpa/Christophe Gateau

Für den Teilnehmer eines Montagsspaziergangs zahlt sich seine Hartnäckigkeit nach mehr als anderthalb Jahren aus – dennoch hätte er sich einen anderen Ausgang gewünscht.

Die Coronapandemie und ihre Folgen sind seit einiger Zeit nahezu aus dem Alltag der meisten Menschen verschwunden. Dennoch kommt es vor, dass die damaligen Ereignisse Nachwirkungen haben – am Freitag etwa hat sich das Amtsgericht Waiblingen mit einem solchen Fall auseinandergesetzt. Ein Mann aus Korb hatte sich gegen ein 350-Euro-Bußgeld wegen der Teilnahme an einer Corona-Demonstration zur Wehr gesetzt – letztlich mit Erfolg.