Marion Gentges stand im Landtag Rede und Antwort wegen eines geflohenen Mörders. (Archivbild) Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Justizministerin Marion Gentges erklärt im Landtag, wie es kommen konnte, dass ein verurteilter Mörder der JVA Bruchsal fliehen konnte. Offenbar hatte es schon im Vorhinein Hinweise auf Fluchtpläne gegeben.

Aus Sicht der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges (CDU) waren die Bewacher des Ende Oktober bei einem bewachten Ausflug entflohenen Mörders nicht nahe genug an dem Mann. Die Begleiter seien verpflichtet, ihn ständig und unmittelbar zu bewachen, sagte Gentges am Mittwoch in Stuttgart.

Trotzdem hätten die Beamten ihn nicht mehr fassen können, als er davonlief. „Für mich persönlich ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass die beiden Bediensteten nicht nahe genug an dem Gefangenen dran waren, um ihn erreichen zu können“, sagte Gentges. Das sei derzeit Gegenstand von Disziplinarermittlungen, die aber noch nicht abgeschlossen seien.

Hinweise auf Flucht seit 2021 bekannt

In dem Fall hat es bereits im Jahr 2021 Hinweise auf mögliche Fluchtpläne gegeben. Wie die Justizministerin am Mittwoch im Landtag in Stuttgart sagte, habe ein Mithäftling in der JVA in Bruchsal im Oktober 2021 mitgeteilt, der nun geflohene Mörder habe ihm gegenüber geäußert, dass es wohl am einfachsten sei, während einer Ausführung zu flüchten. „Am besten, wenn eine weibliche Bedienstete als Begleitperson dabei wäre, weil diese gegebenenfalls einfacher überwältigt werden könne“, sagte Gentges.

Das habe ihr die JVA Bruchsal heute mitgeteilt.„Die Vollzugsanstalt hat diese Angaben des Mitgefangenen aber nicht als glaubwürdig eingestuft“, sagte Gentges. Trotzdem seien bei weiteren Ausflügen nach dem Bericht des Mithäftlings die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden. Vier Ausführungen habe man deswegen mit drei statt mit wie normal zwei Begleitern durchgeführt.

Der Deutsch-Kasache war als Gefangener der JVA Bruchsal am 30. Oktober bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee im rheinland-pfälzischen Germersheim entkommen. Es war bereits seine achte Ausführung in Begleitung seiner Frau und seiner Kinder. Er war 2012 vom Landgericht Karlsruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er einen 44-Jährigen erwürgt hatte. Er wird weiterhin europaweit gesucht. Das Landeskriminalamt geht nach Angaben von Gentges derzeit rund 80 Hinweisen nach.