Eine mögliche Störung der Flugüberwachung würde geplante Windkraftprojekte verhindern. Foto: dpa

Die Rems-Murr-Kreisverwaltung sieht keinen Anlass, auf eine Umrüstung der Flugüberwachungsanlage in Affalterbach zu dringen. Die Grünen sehen das anders, die CDU spricht von sinnlosem Aktionismus.

Welzheim - Die für den Zeitraum 2020/2021 in Aussicht gestellte Modernisierung der Flugüberwachungseinrichtung bei Affalterbach (Kreis Ludwigsburg) ändert aus Sicht der Kreisverwaltung für das Genehmigungsverfahren zweier auf Rems-Murr-Gemarkung geplanter Windkraftanlagen nicht viel. Dies hat der Dezernent für Verkehr, Recht, Ordnung und Verbraucherschutz im Waiblinger Landratsamt, Peter Zaar, bei der Kreistagssitzung am Montag in Welzheim deutlich gemacht.

Windkraftprojekte liegen in allgemeiner Schutzzone

Die Kreisverwaltung hatte auf Antrag der Grünen bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) nachgehakt, die am Standort Affalterbach eines von landesweit sechs sogenannten Drehfunkfeuern betreibt, mit denen vom Boden aus via Funksignalpeilung der Luftverkehr überwacht wird. Im Umfeld dieser Einrichtungen dürfen keine Bauwerke genehmigt werden, die deren Funktion stören könnten. Grundsätzlich gilt hierfür ein sogenannter Anlagenschutzbereich von 15 Kilometern. Die beiden potenziellen Windkraftstandorte Zollstock-Springstein bei Oppenweiler und Buocher Höhe bei Korb liegen im äußeren Bereich dieser Schutzzone.

Weil diese bei Anlagen neuester Technik auf zehn Kilometer reduziert werden kann und die Windkraftanlagen davon nicht mehr betroffen wären, hatten die Kreistagsgrünen angeregt, in einer gemeinsamen Resolution auf eine möglichst rasche Modernisierung der Drehfunkfeuer zu drängen. Doch eine solche ist nach den jüngsten Erkenntnissen der Kreisverwaltung nicht zielführend.

Zum einen unterliegen laut Peter Zaar deutschlandweit alle Bauwerke von mehr als 100 Metern im Rahmen des sogenannten Hindernisschutzes ohnehin einer Prüfung durch die DFS, zum anderen stelle der Schutzbereich keine generelle Bauverbotszone dar. In 227 Fällen sei die Flugsicherung eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr zu einer gutachterlichen Stellungnahme aufgerufen worden, inwiefern durch die Errichtung von Bauwerken Flugsicherungseinrichtungen gestört werden könnten. Lediglich in 42 Fällen seien Bedenken angemeldet worden. Zaar: „Das heißt: 81 Prozent der Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen in Schutzbereichen wurden positiv beschieden.“

CDU: Sinnloser Aktionismus

Während sich der CDU-Fraktionschef Reinhold Sczuka nach der aufwendigen Recherche der Kreisverwaltung in der Meinung bestätigt sieht, dass diese zu einem „sinnlosen Aktionismus“ in Dingen genötigt wurde, für die weder die Behörde noch der Rems-Murr-Kreistag zuständig sei, stellt die Grünen die Antwort nicht zufrieden. „Wir glauben, dass eine Modernisierung der Flugsicherungsanlage die Genehmigungswahrscheinlichkeit deutlich erhöhen würde“, sagte Bernd Messinger. Zudem vermisse man in der Verwaltungsvorlage den Aspekt des Klimaschutzes. Die vor vier Jahren gesteckten Ziele in diesem Bereich seien ohne den ausreichenden Bau von Windkraftanlagen nicht zu erreichen.

Ähnlich sieht das auch Klaus Riedel von der SPD: Die Schutzzonen-Verkleinerung vergrößere die Chancen für Windkraftanlagen. Deren Investoren hätten sogar die Bereitschaft signalisiert, sich an den Investitionskosten zu beteiligen. Riedel: „Wenn das so ist, haben Verwaltung und Kreistag die Pflicht, dies zu unterstützen und die Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen.“