Ein 43-Jähriger ist am Amtsgericht Esslingen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person freigesprochen worden. Foto: Pascal Thiel

Eine Frau bezichtigt einen 43-Jährigen des sexuellen Missbrauchs. Im Prozess kommen Zweifel auf und am Ende wird der Angeklagte freigesprochen.

Esslingen - Ein 43-jähriger Mann ist am Donnerstag am Amtsgericht Esslingen vom Vorwurf freigesprochen worden, eine von ihm zuvor mit Medikamenten willenlos gemachte, heute 27-Jährige in seiner Wohnung sexuell missbraucht zu haben.

Das Schöffengericht sah es nach den Zeugenaussagen sowie aufgrund von zwei psychiatrischen und medizinischen Gutachten als erwiesen an, dass die für den Angeklagten belastende Aussage der jungen Frau unglaubwürdig ist. Selbst der Staatsanwalt war von der Schuld des 43-Jährigen nicht überzeugt und forderte einen Freispruch. „Ich glaube, dass sie das glaubt, was sie erzählt. Aber ich habe gewisse Zweifel, ob es stimmt“, sagte er. Der Fall gab indes einen tiefen Einblick in das Leben zweier Menschen in der Esslinger Drogenszene.

Prozess muss neu aufgerollt werden

Die drogenabhängige Frau hatte dem Mann, den sie in der Praxis einer gemeinsamen Substitutionsärztin kennengelernt hatte, vorgeworfen, sich am 17. Juli 2016 an ihr sexuell vergangen zu haben. Zuvor habe er sie mit Alkohol in Verbindung mit Gabapentin, einem sedierend wirkenden Antiepileptikum, willenlos gemacht – ihr seien damals gegen 17 Uhr „komplett die Lichter ausgegangen“. Erst um Mitternacht sei sie wieder aufgewacht, „weil ich gespürt habe, dass jemand in mir drin ist“. Als sie realisiert habe, dass es der Angeklagte sei, der auf ihr liege, habe sie diesen weggestoßen, sei vom Sofa aufgesprungen und habe ihn angeschrien. Warum sie dennoch bis zum darauffolgenden Morgen bei ihm blieb, konnte sie nicht erklären.

Der Angeklagte bestritt die Tat stets. Die Frau habe vor ihrem prügelnden Freund bei ihm Zuflucht gesucht. Beide seien sie angetrunken und müde gewesen, weshalb sie habe bleiben wollen. Es sei zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen. Doch ein griffbereites Kondom sei mangels einer Erektion nicht zum Einsatz gekommen.

Im zweiten Anlauf ist das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähiger Person nun abgeschlossen worden. Nachdem in der ersten Verhandlung im März vergangenen Jahres Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers aufgekommen waren, wurden von der Verteidigerin des Mannes die Gutachten beantragt. Die Verfahrensdauer zog sich dadurch derart in die Länge, dass der Fall komplett neu aufgerollt werden musste.

Zeugin ist unglaubwürdig

Das Gericht habe aufgrund vieler „Brüche, Zweifel und Unklarheiten“ in den Aussagen der 27-jährigen bei der Polizei, bei ihrer Ärztin, im ersten Prozess und an diesem Donnerstag nicht feststellen können, dass es zu sexuellen Handlungen „gegen den Willen der Zeugin gekommen ist“, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem bescheinigte die Psychiaterin der jungen Frau eine „histrionische Persönlichkeitsstörung“. Diese zeichnet sich durch egozentrisches und manipulatives Verhalten aus. Gleich „drei handfeste Falschbelastungsmotivationen“ stellte die Gutachterin bei der Zeugin fest. Letztere erschien eine halbe Stunde zu spät vor Gericht und stand offensichtlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Sie war gereizt und reagierte genervt auf Fragen, brach aber auch immer wieder in Tränen aus.

Die Aussage der Rechtsmedizinerin entlastete den 43-Jährigen ebenfalls. Die Kombination aus Medikamenten und Alkohol, die er und die Frau zu sich nahmen, könne durchaus zu Erektionsstörungen führen. Der gemeinsamen Suchtärztin hatte sich die 27-Jährige damals kurz nach der vermeintlichen Tat anvertraut. Diese sagte aus, sie habe sich danach mit dem Gefäßchirurgen unterhalten, der den Angeklagten seinerzeit wegen einer Gefäßerkrankung in ihrer Praxis behandelt habe. Dieser habe ebenfalls „medizinische Zweifel“ daran geäußert, dass eine Erektion „zustande gekommen ist“.