Eingang zum freien Freiburger Sender Radio Dreyeckland. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Ist die Setzung eines Links in einem Onlineartikel schon die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung? Die Antwort des Karlsruher Landgerichts ist sehr deutlich.

Nach neun Verhandlungstagen ist ein Journalist des freien Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL) am Donnerstag freigesprochen worden. Das Gericht fand keine hinreichenden Belege dafür, dass der 38-jährige mit einem Artikel auf der Onlineplattform des Senders eine kriminelle Vereinigung unterstützt hätte. Bei Zweifeln müsse man freisprechen, teilweise habe man aber nicht einmal die Grenze zum Zweifeln erreicht, sagte der Vorsitzende Richter Axel Heim.