Keine Kita-Gebühren im Mai: Es sei denn, die Notbetreuung ist in Anspruch genommen worden. Foto: dpa/Annette Riedl

Die Regelung gilt für den Fall, dass keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

Kornwestheim - Einhellige Zustimmung im Gemeinderat: Auch für den Monat Mai fallen für Eltern keine Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Schulkindbetreuung an. Dies richtet sich an Familien, die vom 26. April bis Ende Mai keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Die Regelung gilt, auch hier herrschte im Rat Einstimmigkeit, ebenfalls für kirchliche und freie Träger.

Bereits die Gebühren für den Januar und anteilig für den Februar waren erlassen worden. „Das Land Baden-Württemberg hat den Ausfall der Gebühren in Höhe von 148 390 Euro kompensiert“, heißt es in der Sachdarstellung der Stadtverwaltung. Da nun seit 26. April aufgrund der Bundesnotbremse die Einrichtungen im Landkreis Ludwigsburg erneut im Notbetrieb sind, schlug die Verwaltung den Stadträten vor, die Gebühren für den Mai zu erlassen. Dem kam das Gremium ohne Gegenstimme nach.

Wie der neuerliche Einnahmeausfall kompensiert wird, darüber informierte die Verwaltung bis dato noch nicht. Die fehlenden Elternbeiträge für städtische Kitas belaufen sich für den Mai auf 110 000 Euro, die fehlenden Benutzungsgebühren für die Schulkindbetreuung auf 25 200 Euro. Den freien Trägern gehen laut Stadt rund 73 000 Euro verloren.

Für die erste Maiwoche haben laut Stadtverwaltung rund 30 Prozent der Eltern die Notbetreuung in Anspruch genommen. Sie hatten eine Einverständniserklärung unterschreiben müssen, dass ihr Kita-Kind zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird.

Seit dem 22. Februar gilt in Kornwestheim übrigens folgende Regelung: Beträgt die Quarantänezeit bei einer Gruppenschließung in einer Kindertageseinrichtung bei Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mindestens zehn aufeinanderfolgende Betreuungstage, wird die Hälfte der Betreuungsgebühr rückerstattet.

Mit einer Gegenstimme wurde zudem beschlossen, dass die Stadtverwaltung ermächtigt wird, in den Folgemonaten die Elterngebühren ebenfalls anzupassen, wenn die Einrichtungen im Notbetrieb sein sollten.