Die Unterkunft in der Villeneuvestraße: 58 Geflüchtete leben hier zurzeit – bald könnten es sehr viel mehr sein. Foto: Werner Waldner

Eine Million Euro soll der Ausbau des Gebäudes an der Villeneuvestraße kosten.

Kornwestheim - Die Stadt Kornwestheim will zeitnah die Unterkunft für Geflüchtete in der Villeneuvestraße auf Vordermann bringen und hier neue Wohnräume bereitstellen. Kurzfristig hat der Gemeinderat beschlossen, die Mittel dafür noch in den Nachtragshaushalt für 2020/21 einzustellen. Eine Million Euro stehen nun für den Umbau samt Sanierung bereit. Dass man möglichst noch in diesem Jahr damit starten wolle, bestätigt die städtische Pressesprecherin Marion Blum auf Nachfrage.

Der Grund für die Entscheidung, zeitnah Mittel für den Ausbau bereit zu stellen, ist simpel: Der Stadt gehen die Plätze aus, um die geflüchteten Menschen unterzubringen, die der Landkreis, der für die Erstaufnahme zuständig ist, ihr zur Anschlussunterbringung zuweist.

200 Geflüchtete wohnen in Unterkünften

Derzeit gibt es rund 200 Geflüchtete in Anschlussunterbringung in Kornwestheim, nicht nur in der Villeneuvestraße, sondern auch in Einrichtungen in der Werner-Heisenberg-Straße, der Heinkelstraße, der Stuttgarter Straße sowie in Einzelwohnungen der Städtischen Wohnbau. Für 45 weitere Menschen ist zwar noch Platz, allerdings liegt dieser samt und sonders in Räumlichkeiten, die bereits verplant sind – für die Flüchtlinge, die der Stadt Kornwestheim aufgrund der Verteilungsquote noch in diesem Jahr zugewiesen werden.

Dass die Villeneuvestraße ausgebaut werden soll, steht dabei schon im Raum, seit die Stadt das Gebäude vor rund zwei Jahren vom Landkreis übernommen hatte. In der Villeneuvestraße leben derzeit 58 Geflüchtete aus neun Nationen, untergebracht sind sie im Erdgeschoss und im ersten Stock. Eine Menge Platz wäre noch in den beiden Stockwerken darüber. „Die zwei oberen Geschosse befinden sich aber im Rohbauzustand“, heißt es von der Stadt. In diesem Zustand hatte die Stadt das Gebäude seinerzeit bereits vom Landkreis übernommen. Auch in Sachen Brandschutz muss hier nachgerüstet werden, es fehlt zudem ein zweiter Rettungsweg.

Stadt ist in der Prüfphase

„Fakt ist, dass diese beiden Geschosse aufgrund ihres baulichen Zustandes derzeit nicht genutzt werden können, gleichzeitig jedoch Bedarf für die weitere Unterbringung von Personen besteht“, fasst die Stadt zusammen. Aktuell befinde sich die Stadtverwaltung noch in der „Prüfphase“, heißt es von Marion Blum weiter. Als nächster Schritt werde die Umbauplanung als Grundlage für die Ausschreibung der Baumaßnahme erstellt. Weitere Details über den Umbau und den genauen Zeitplan könne man daher noch nicht bekannt geben, heißt es aus dem Rathaus weiter. Klar ist nur: Es soll jetzt schnell gehen.

Dass der Stadt der Platz für die Geflüchteten in Anschlussunterbringung bald ausgehen wird, hatte auch die Oberbürgermeisterin Ursula Keck in der jüngeren Vergangenheit immer wieder betont. Zuletzt waren die Geflüchtetenzahlen etwa Thema bei der Debatte um die Initiative Seebrücke. Die Stadt Kornwestheim trat dem Bündnis zwar im Mai bei, aber in abgespeckter Version – nur zwei der acht Punkte, die das Städtebündnis ausmachen, beschlossen die Stadträte am Ende. Das kontroverse Thema der zusätzlichen Aufnahme Geflüchteter sparte man aus. Die CDU argumentierte hierzu, solche kommunalen Alleingänge liefen der Bundes- und Europapolitik entgegen und zog in Zweifel, ob der Beschluss in der Form überhaupt rechtens sei.

Oberbürgermeisterin Keck, die grundsätzlich für den Beitritt zum Bündnis war, stellte schlicht Zahlen in den Raum, wonach die Unterbringungsmöglichkeiten nicht mehr lange ausreichten. „Selbst wenn wir alle Punkte der Initiative beschließen, so würde daher eine zusätzliche Aufnahme ins Leere laufen“, so die Oberbürgermeisterin.

Vom Kreis zu den Städten

Aufnahme
Für die so genannte Erstaufnahme Geflüchteter ist der Landkreis zuständig – er stellt hierfür Wohnraum bereit.

Anschluss
Nach Abschluss eines Asylverfahrens oder spätestens nach 24 Monaten folgt dann die sogenannte Anschlussunterbringung – dann gibt der Kreis die Geflüchteten in die Obhut der Kommunen, die für diese Plätze vorhalten müssen.