Berlin - Ein Reisevermittler darf keine Gebühren für die Zahlung per Sofortüberweisung oder Kreditkarte verlangen. Foto: dpa

Erfolg für die Verbraucherzentrale vor Gericht: Der Reisevermittler Opodo hatte bei einem Angebot über 40 Euro mehr verlangt, wenn nicht mit einer bestimmten Karte bezahlt wird. Das ist jedoch nicht rechtens.

Berlin - Ein Reisevermittler darf keine Gebühren für die Zahlung per Sofortüberweisung oder Kreditkarte verlangen. Vor dem Landgericht Berlin gewann der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach Angaben vom Donnerstag eine entsprechende Klage gegen den Reisevermittler Opodo. Das Unternehmen kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Opodo hatte auf seinem Reiseportal für einen Flug von Berlin nach Olbia und zurück 239,98 Euro als günstigsten Preis angezeigt. Am Ende der Buchung stellte sich heraus, dass im Preis ein Rabatt in Höhe von mehr als 40 Euro enthalten war, wenn Kunden mit den in Deutschland seltenen Karten „Viabuy Prepaid Mastercard“ und „Visa Entropay“ bezahlten. Entschied sich der Kunde gegen diese Zahlmöglichkeit, kostete der Flug 42,80 Euro mehr.

Zahlungen per Sofortüberweisung müssten nach der EU-Richtlinie PSD2 aber ebenso kostenlos sein wie SEPA-Überweisungen, erklärte das Gericht.