Der Angeklagte soll für fünf Jahre hinter Gitter. Foto: dpa/Stefan Puchner

Die Staatsanwaltschaft will einen 76-jährigen Mann aus Leonberg wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern für fünf Jahre im Gefängnis sehen – die Verteidigung argumentiert, dass drei Jahre wegen der schweren Krankheit des Angeklagten reichen.

Trotz seines hohen Alters von 76 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren für einen schwer kranken Mann beantragt, der zum wiederholten Male kinderpornografische Bilder auf diversen Geräten gesichert hatte. Oberstaatsanwältin Marina Schmitt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte insgesamt knapp 160 000 kinderpornografische Bilder und 320 kinderpornografische Videos auf Handys und Laptops in seiner Wohnung in Leonberg gespeichert hatte.