Auch die Kinderärzte werden durch das Urteil des Bundessozialgerichts noch stärker belastet. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Urteil des Bundessozialgerichts zu den Poolärzten im Notdienst trifft auch die Kinderärzte. Zwar würden keine Notfallpraxen geschlossen, erklärt Sprecher Tilo Sauter. Weil aber auch in diesem Bereich wegfallende Poolärzte ersetzt werden müssten, steige der ohnehin große Druck auf die niedergelassenen Pädiater noch weiter.

Auch die Stuttgarter Kinderärzte leiden unter der Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass sogenannte Poolärzte, die in Notfallpraxen tätig sind, sozialversicherungspflichtig sind. Bei den Kinderärzten würden zwar keine Notfallpraxen geschlossen, wie das mancherorts auch in der Region in der Erwachsenenmedizin der Fall ist. Man sei aber dennoch betroffen, sagt Tilo Sauter, der zum Obleuteteam der Stuttgarter Kinder- und Jugendärzte gehört. Auch unter den Kinderärzten, die den Notdienst der Niedergelassenen versehen in der Notfallpraxis im Kinderhospital Olgäle, seien Poolärzte.