Für Kevin Costners Noch-Ehefrau Christine Baumgartner steht einiges auf dem Spiel. Foto: s_bukley/ImageCollect

Das Scheidungsdrama zwischen Kevin Costner und Ehefrau Christine Baumgartner geht in die nächste Runde und wird fast ad absurdum geführt: Die Frage um das kleine Wort "verstanden" heizt den Streit nun weiter an.

In einer aktuellen Anhörung geht das Scheidungsdrama des Schauspielers Kevin Costner (68) und seiner Noch-Ehefrau Christine Baumgartner (49) in die nächste Runde. Doch diesmal dreht es sich vor allem um die Frage, ob Baumgartner die Bedingungen des Ehevertrags verstanden habe, als sie diesen unterzeichnete. Diese Frage heizte den jüngsten Streit an.

Wie die Boulevardzeitung "TMZ" berichtet, sagte Costners Anwältin Laura Wasser in der aktuellen Anhörung: "Christine behauptet, sie könne weder zugeben noch leugnen, dass sie den vorehelichen Vertrag verstanden hat, weil sie (und offenbar alle ihre Anwälte) das Wort 'verstehen' nicht verstehen."

Für die Anwältin schien es bereits im Vorfeld Hinweise darauf zu geben, dass Baumgartner den Ehevertrag möglicherweise anfechten wolle. Aufgrund dessen haben Kevins Anwälte, die Anwälte von Christine gefragt, ob sie den Inhalt dessen, was sie unterschrieben hat, "verstanden" habe - und berufen sich auf die Rechtswirksamkeit des unterzeichneten Ehevertrags.

Wasser bat deshalb den Richter, die Anwälte von Baumgartner dazu zu bringen, die Frage zu beantworten. Zusätzlich wurde die Wörterbuchbedeutung des Wortes "verstanden" für die Gegenseite angeführt.

Eine kostspielige Angelegenheit für Christine Baumgartner

Baumgartners Rechtsbeistand reagiert auf die Frage jedoch mit einem Einspruch: "Dieser Antrag ist hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Begriffs 'verstanden' vage", erklärt die Gegenseite. Baumgartner sei nicht in der Lage, die Frage zu bejahen oder zu verneinen, heißt es weiter.

Für Baumgartner könnte das Verfahren ein teures Spiel werden. Wie "TMZ" schreibt, müsse sie 1,5 Millionen Dollar an Costner zurückzahlen, die er ihr vorgestreckt hat, wenn der Richter den Ehevertrag bei einer weiteren Anhörung durchsetzt. Obendrauf kommen die Anwaltskosten ihres Noch-Ehemanns. Bei vorherigen Anhörungen schien der Richter bereits angedeutet zu haben, dass er den Ehevertrag durchsetzen will.