Am Karfreitag sollten Sie nicht voll aufdrehen. Foto: Kzenon / shutterstock.com

Am Karfreitag gilt vielerorts ein Tanzverbot. Aber bedeutet dies, dass man überhaupt keine Musik hören darf?

Der Karfreitag gilt in Deutschland immer noch als einer der schutzwürdigsten Feiertage. Aus diesem Grund verbieten die Bundesländer an diesem Tag in der Regel öffentliche Veranstaltungen, die den ernsten Charakter des Tages nicht widerspiegeln oder die Feiertagsruhe stören. Da die Feiertagesgesetze jedoch auf Landesebene gemacht werden, gibt es unterschiedliche Ausprägungen. Allerdings gibt es zumindest für den privaten Bereich kein generelles Musikverbot.

Musikhören im Privaten ist erlaubt

Während am Karfreitag öffentliche Musikveranstaltungen meist komplett verboten oder zeitlich eingeschränkt sind und auch Musikhören in der Öffentlichkeit als Störung der Feiertagsruhe angesehen werden kann, gibt es für den privaten Bereich kein generelles Verbot. Wie an allen anderen Feiertagen gilt jedoch auch am Karfreitag die Maßgabe, dass die Musik nicht lauter als Zimmerlautstärke sein sollte. Der Begriff Zimmerlautstärke ist zwar nicht genau definiert. Als Faustregel kann man sich aber merken: Ist die Musik über das Zimmer, in dem sie abgespielt wird, hinaus hörbar, könnten sich andere Menschen in ihrer Feiertagsruhe gestört fühlen. In diesem Fall sollte man die Musik leiser drehen, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.

Tipp: Falls Sie an Karfreitag eine private Feier veranstalten wollen, können Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt über die lokalen Einschränkungen informieren. So gehen Sie kein Risiko ein, versehentlich eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie auch im Garten oder auf dem Balkon Musik hören wollen.

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Was tun, wenn der Nachbar laut Musik hört?

Sollten die Nachbarn trotz der gebotenen Feiertagsruhe am Karfreitag laut Musik hören, ist es sinnvoll, zunächst das Gespräch zu suchen. Eventuell können Sie auch andere Nachbarn, die sich gestört fühlen, mit einbeziehen und den Ruhestörer bitten, die Musik leiser zu drehen. Sollte das keine Wirkung zeigen, bliebe noch die Verständigung des Ordnungsamtes oder der Polizei.