Wunderschön und größtenteils unerforscht: zwei Drittel der Erde sind mit Wasser bedeckt. Foto: IMAGO/blickwinkel/IMAGO/A. Hartl

Auf den Weltmeeren ist viel los, unter der Wasseroberfläche auch. Hier tummeln sich Fische und andere Bewohner des Ozeans. Die Industrie hat die Meere als wichtige Ressource längst entdeckt. Wem aber gehören sie?

Über Jahrhunderte galt: soweit wie eine Kanonenkugel fliegt, soweit darf ein Land das angrenzende Meer beanspruchen. Inzwischen ist ein Kampf entbrannt, es geht um deutlich mehr Meer. Staaten eifern darum, größere Teile der Ozeane für sich zu beanspruchen. Wem gehört aber das Meer?

Eine Antwort darauf liefern die Vereinten Nationen (UN), die die Meere als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ definieren. Seit dem Jahr 1994 regelt ein Vertrag, in dem festgeschrieben ist, was auf dem Wasser und unter der Oberfläche erlaubt ist. Diese „Verfassung der Meere“ haben mehr als 160 Staaten unterschrieben.

Die Ozeane sind in drei Zonen unterteilt

Diese Seerechtskonventionen teilen das Meer auch in unterschiedliche Zonen:

  • die Zwölf-Seemeilen-Zone umfasst das sogenannte Küstenmeer. In diesem Bereich dürfen die angrenzenden Staaten bestimmen, was gilt.
  • der folgende Bereich, die 200-Meilen-Zone (370 Kilometer) ist eine „ausschließliche Wirtschaftszone“. Dort verfügt der angrenzende Staat über die natürlichen Ressourcen. Darunter fallen etwa die Erträge durch die Fischerei. Beispielsweise können auch Fangquoten festgelegt werden, um die Bestände zu schonen. Außerdem können Rohstoffe abgebaut werden. Das Gebiet kann auf bis zu 350 Meilen (650 Kilometer) ausgedehnt werden, wenn das angrenzende Land nachweisen kann, dass der Meeresboden (Festlandsockel) eine natürliche Verlängerung seines Grunds ist.
  • alles was darüber hinaus geht, wird als „hohe See“ bezeichnet. Hier gilt das Völkerrecht nicht mehr.

Zwei wichtige Institutionen achten auf das Meer

Um die Gebiete auf hoher See gibt es immer wieder Streit. Die Industrie hat beispielsweise Interesse an Mangan und wertvolle Metalle wie Kupfer, Nickel und Kobalt. Wer in der Tiefsee nach Schätzen graben will, braucht eine Genehmigung der Internationalen Meeresbodenbehörden (International Seabed Authority, kurz ISA) auf Jamaika. Sie verwaltet die Bodenschätze der Tiefsee als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ im Sinne der UN.

Daneben gibt es noch den Internationalen Seegerichtshof (ISGH), eine unabhängige juristische Institution, die im Streitfall einschreitet. Die Behörde mit Sitz in Hamburg hat den Auftrag, den Frieden auf den Weltmeeren zu bewahren. Außerdem soll sie Umweltzerstörung vorbeugen und die Ressourcen überwachen.