Bis ein paar Kilometer Autobahn gebaut werden, dauert es oft Jahrzehnte. Foto: dpa/Jens Büttner

Umweltverbände im Südwesten lehnen CDU-Ideen für schnellere Bauplanung bei Verkehrsprojekten ab. Das CDU-Papier lese sich wie ein Generalangriff auf das Umweltrecht.

Stuttgart - Mit einem Elf-Punkte-Programm will eine Gruppe von CDU-Politikern wie Generalsekretär Paul Ziemiak und Carsten Linnemann von der CDU-Mittelstandsvereinigung in Zukunft schnelleres Bauen und Planen von Straßen, Wasserwegen und Schienenstrecke durchsetzen. Das Planungsrecht sei ein „massives Hindernis“ für neue Investitionen, sagen die Autoren und verweisen auf drei Beispiele aus Norddeutschland: Die sich über viele Jahre hinziehende Elbvertiefung, den zögerlichen Bau der Bahnstrecke Berlin-München und die seit 1992 im Bau befindliche Autobahn A 20.

Widerstand im Südwesten

Vorgeschlagen werden unter anderem eine Aufstockung des Personals in den Planungsbehörden, was sicher unstrittig ist. Andere Vorschläge aber treffen auch im Südwesten auf den geharnischten Widerstand der Umweltverbände, da sie darin eine Einschränkung ihres Klagerechtes sehen. So wollen die Christdemokraten, dass Deutschland seine EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 nutzt, um die sogenannte Aarhus-Konvention von 1998 zu reformieren, die den EU-Bürgern den Zugang zu Umweltinformationen sichert und ihnen sowie Verbänden das Umweltklagrecht sichert. Eine Reform müsse zur „Beschleunigung und Modernisierung der Beteiligungsverfahren“ führen, sagen die Christdemokraten, ohne genauer die Stoßrichtung zu benennen. Zwei weitere Punkte zielen ebenfalls auf die Kernkompetenz der Umweltverbände: So sollten bei „zentralen Verkehrsinfrastrukturvorhaben“ auf das Projekt bezogene Maßnahmegesetze vom Bundestag beschlossen werden, „wodurch auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann“. Die führe zu einem „schlanken“ Verfahren. Und schließlich fordert die CDU-Gruppe eine klare Beschneidung des Klagerechts der Umweltverbänden: Sie sollten nur klagen dürfen, wenn ihre Belange „direkt betroffen“ seien oder ihre ordnungsgemäße Beteiligung am Genehmigungsverfahren nicht garantiert ist: „Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturmaßnahmen benutzt.“ Im übrigen dürften die Klagen sich nur „auf umweltbezogene Bedenken“ beziehen, nicht aber auf wirtschaftliche Einwände.

Die Alarmglocken schrillen

Bei den Landesverbänden des BUND und des Naturschutzbundes lassen die Pläne der CDU-Abgeordneten die Alarmglocken schrillen. „Gerade bei einer Reform der Aarhus-Konvention geht es ans Eingemachte. Da liegt die Gefahr in der Luft, dass es über Europa zu weiteren Einschränkungen des Umweltrechts kommt. Da müssen wir aufpassen“, sagt Klaus-Peter Gussfeld, der Referent für Verkehr und Raumordnung beim BUND. Schon jetzt sei es weitgehend so, dass nur bei umweltbezogenen Rechtsvorschriften geklagt werde. Zwischen den Zeilen lese sich das CDU-Papier allerdings wie ein „Generalangriff auf das Umweltrecht“. Dass es mit einigen Bauprojekten „ewig“ dauert, ist nach Gussfelds Ansicht nicht die Schuld von klagenden Umweltschützern, sondern von anderen Beteiligten: „Oft sind Planungsträger sich nicht einig, es liegen veraltete oder unzureichende Gutachten vor, und im Bundesverkehrswegeplan sind 1000 Projekte benannt, von denen viele finanziell gar nicht abgesichert sind.“ Hans-Peter Kleemann, stellvertretender Landesvorsitzender des Naturschutbundes sieht die Lage ähnlich: „Dieses Papier aus der CDU läuft auf die Einschränkung der persönlichen Bürgerrechte und der Rechte der Umweltverbände hinaus.“ Gerade das Ringen um den Fledermausschutz bei der Wiedereröffnung der Hermann-Hesse-Bahn im Kreis Calw habe gezeigt, wie wichtig das Verbandsklagerecht sei. Es sei in dem Fall gar nicht zu einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gekommen, doch durch eine Moderation und den Austausch von Schriftsätzen habe man am Ende eine tragfähige Lösung erzielen können.

Das Elf-Punkte-Programm von Ziemiak und Linnemann soll zunächst beim CDU-Mittelstandsparteitag und danach eventuell beim CDU-Bundesparteitag im Dezember beschlossen werden.