Das Zentrum für Politische Schönheit darf den AfD-Politiker Björn Höcke weiter ärgern. Foto: dpa-Zentralbild

Die Aktivisten vom Zentrum für Politische Schönheit darf offenbar weiterhin Aufnahmen von Björn Höckes Haus in der Thüringer Kleinstadt Bornhagen zeigen. Das hat das Landgericht Köln jetzt bei einer Anhörung durchblicken lassen.

Köln/Bornhagen - Björn Höcke muss allem Anschein nach eine gerichtliche Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Köln hat in einer Anhörung am Mittwoch durchblicken lassen, dass die Kunstaktivisten vom Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) das Haus des AfD-Politikers weiterhin zeigen dürfen, obwohl dieser versuchte, die Verbreitung der Bilder durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen.

Auf den Bildern ist Höckes Haus in der Thüringer Kleinstadt Bornhagen aus der Vogelperspektive zu sehen, aufgenommen von einer Drohne. Die Aufnahmen waren Teil einer Kunstaktion im Oktober 2017. Das ZPS hatte heimlich Höckes Nachbargrundstück angemietet und ihm „sein eigenes Holocaust-Mahnmal“ gebaut, das mit seinen Betonstehlen dem Original in Berlin nachempfunden ist. Zuvor hatte Höcke in einer Rede in Dresden sein Unverständnis dafür geäußert, wie sich Deutschland „ein Denkmal der Schande in die Hauptstadt pflanzen“ könne.

Urteil soll am 14. März fallen

„Hinsichtlich der Luftbilder erwägt die Kammer derzeit eine Aufhebung der Verfügung“, sagt Miriam Müller, die Pressesprecherin des Landgerichts Köln. Die Anwälte des ZPS argumentieren, dass Höcke seine privaten Wohnverhältnisse selber durch Fotos bereits öffentlich gemacht habe – und die Drohnenaufnahmen seine Privatsphäre darum gar nicht verletzen können. Das Gericht will sein Urteil am 14. März verkünden.

Das ZPS zeigt seine Freude über den Ausgang der Anhörung auf Twitter:

Auch die vergangenen gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Aktion scheinen zugunsten des ZPS auszugehen. So klagte der NPD-Funktionär Thorsten Heise ebenfalls, weil ihn das ZPS auf Merchandise-Artikeln, die die Aktion begleiteten, gemeinsam mit dem AfD-Rechtsaußen Björn Höcke abbildete.

Das Göttinger Landgericht hatte bei einer anderen Anhörung auf die Kunstfreiheit hingewiesen. Besonders kurios an diesem Fall: Heise beschwerte sich, mit einer angeblich „weit links stehenden Konkurrenzpartei“ in Verbindung gebracht zu werden.