Die Richter im Prozess um den Vierfachmord von Eislingen sahen keinen

Die Richter im Prozess um den Vierfachmord von Eislingen sahen keinen Grund für Milde: Sie sprachen gegen die zwei 19 und 20 Jahre alten Angeklagten die

jeweils mögliche Höchststrafe aus.

Von George Stavrakis

ULM. Andreas H. und Frederik B. sind nach dem Urteil vom Mittwoch des zweifachen Doppelmordes an den beiden Schwestern und an den Eltern des Andreas H. schuldig. Da Andreas H. aus Habgier getötet habe und keine Reifeverzögerungen aufweise, verurteilten ihn die Richter nach allgemeinem Strafrecht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der heute 19-Jährige nicht vor Ablauf von mindestens 17 Jahren entlassen werden kann. Dann muss geprüft werden, ob er noch gefährlich ist. Denn das Gericht hat ins Urteil zusätzlich die vorbehaltliche Sicherungsverwahrung hineingeschrieben.

Andreas H.s Schulfreund Frederik B. wurde mit zehn Jahren Jugendstrafe belegt. Er leidet an einer schwachen Form von Autismus und weise Reifeverzögerungen auf. Deshalb stuften die Richter den 20-Jährigen als Jugendlichen ein.

Die beiden Schüler des Wirtschaftsgymnasiums Göppingen hatten gestanden, in der Nacht auf Karfreitag vorigen Jahres die Familie des Andreas ausgelöscht zu haben. Andreas H. sagte, er habe unter seinem despotischen Vater gelitten, die Mutter und die Schwestern hätten sich gegen ihn gestellt. Das glaubten die Richter nicht. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte habe sich als Alleinerbe das Vermögen der Familie - rund eine Million Euro - sichern wollen. Sein Schulfreund Frederik sei Andreas ergeben gewesen. Er habe gemordet, um seinen Freund auf ewig an sich zu binden, so der Vorsitzende Richter Gerd Gugenhan.

Um das Erbe der Familie H. ist inzwischen ein Kampf vor Gericht entbrannt. Andreas H. ist erbunwürdig. Nun kommt es darauf an, wer zuerst erschossen wurde - Vater oder Mutter. Darum streiten sich die Angehörigen des ermordeten Ehepaars vor einer Zivilkammer.

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