Einige Dortmund-Fans gelten als gewaltbereit. Foto: dpa

Dortmunder Fans haben ein gegen sie verhängtes Hausverbot des VfB prüfen lassen. Der Jurist äußert nach einer ersten Prüfung eine klare Einschätzung.

Stuttgart - Der Fananwalt Andreas Hüttl aus Hannover bezeichnet das vom VfB gegen 298 Schlachtenbummler des BVB verhängte Stadionverbot für „rechtlich nicht haltbar“. Ein Betroffener habe sich an ihn gewandt und das Verbot, zum Heimspiel des VfB am 17. November ins Stadion zu gehen, prüfen lassen. „Ich sehe mehrere Angriffspunkte“, sagte der Jurist auf Anfrage unserer Zeitung.

Das Verbot hatte der Verein gegen 298 Dortmunder Fans verhängt, die im April 2016 bei der bislang letzten Begegnung der beiden Clubs aufgefallen waren. Die Polizei hatte sie damals in Gewahrsam genommen, um Auseinandersetzungen mit Stuttgarter Fans zu verhindern. „Wir haben die Daten der damals in Gewahrsam genommenen Personen an den VfB übermittelt, weil der Verein die Möglichkeit eines Hausverbots erwogen hat“, erläutert der Polizeisprecher Stefan Keilbach. Die Grundlage dafür stehe im Artikel 44 des Polizeigesetzes.

Anwalt: „Keine Rechtsgrundlage genannt“

Der Anwalt sagte, es sei im Schreiben keine Grundlage des verhängten Hausverbots genannt. Die damals bei den von der Polizei festgesetzten Fans festgestellten Gegenstände – Vermummungsmaterial, Drogen und Pfefferspray – seien pauschal allen Personen zugeschrieben worden, die in Gewahrsam kamen, da man sie niemandem konkret zugeordnet habe, kritisiert der Jurist Andreas Hüttl.

Polizei und Verein sehen das anders. Man sei bei einer gemeinsam mit der Stadt vorgenommenen Bewertung der Sicherheitslage zu der Erkenntnis gekommen, dass die vom Stadionverbot betroffene Gruppe weiterhin eine Gefahr darstelle. Stadionverbote seien eine übliche Maßnahme, „in dieser Größenordnung ist das ungewöhnlich für den VfB“, sagt Tobias Herwerth, der Sprecher des Vereins.

14 Fans dürfen nicht in die Nähe des Stadions kommen

Gegen 14 Anhänger der Vereine hat die Stadt eine noch weitergehende Maßnahme ergriffen: Sie hat ein sogenanntes temporäres Bereichsbetretungsverbot verhängt. Dieses betrifft elf Dortmunder und drei Stuttgarter. Sie waren in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen und dürfen weder ins Stadion noch auf den Fußwegstrecken vom Cannstatter Bahnhof dorthin unterwegs sein. Die Partie in der kommenden Woche gilt als Hochrisikospiel.