Das Landgericht Heidelberg muss nun entscheiden, ob es ein Sicherungsverfahren eröffnet. Foto: dpa/Uwe Anspach

Als ein Techniker zu Wartungsarbeiten das Haus betritt, merkt er gleich: Da stimmt etwas nicht. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Mordfall abgeschlossen und einen Antrag gestellt.

Für den mutmaßlichen Mord an seinem Mitbewohner soll ein Mann aus Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Heidelberger Behörde geht nach Angaben vom Freitag davon aus, dass der zur Tatzeit 40-Jährige sein Handeln wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr steuern konnte. 

Er soll seinen schlafenden Mitbewohner im Oktober mit mehreren Messerstichen getötet haben. Die Leiche des 63-Jährigen entdeckte die Polizei erst drei Tage später, nachdem ein Techniker zu Wartungsarbeiten in dem Reihenmittelhaus war und beim Betreten stechenden Geruch bemerkt hatte. Das Opfer und der mutmaßliche Täter seien nicht verwandt und hätten alleine in dem Gebäude gewohnt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. 

Anlass der Gewalttat soll eine vermeintliche Ruhestörung gewesen sein

Anlass der Gewalttat soll eine vermeintliche Ruhestörung durch den 63-Jährigen gewesen sein. Allerdings habe nicht geklärt werden können, ob es diese wirklich gab oder sich der Beschuldigte das eingebildet hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Landgericht Heidelberg muss nun entscheiden, ob es ein Sicherungsverfahren eröffnet und Verhandlungstermine ansetzt.

Nach der Festnahme war der 40-Jährige zunächst in Untersuchungshaft gekommen und nach etwa zwei Wochen in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt worden. Zur Nationalität des Beschuldigten machte der Sprecher der Staatsanwaltschaft keine Angaben.