Das Kunstmuseum Bernd wird das Erbe von Cornelius Gurlitt antreten. Foto: dpa

Das Kunstmuseum Bern hat lange gewartet, nun will das Haus das Gurlitt-Erbe antreten. Offiziell soll alles aber erst am Montag werden.

Berlin/Bern/München - Ein gutes halbes Jahr nach dem Tod des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt will das Kunstmuseum Bern dessen umstrittenes Erbe annehmen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Berlin aus zuverlässigen Kreisen, die in die Verhandlungen eingebunden waren. Ein offizielle Bestätigung gab es nicht, allerdings auch keine gegenteilige Erklärung.

Das Kunstmuseum Bern erklärte, die „abschließende Entscheidung“ falle erst bis zum Sonntagabend auf einer Sitzung des Stiftungsrats und werde am Montag (24.11./11.00 Uhr) in Berlin kommuniziert. „Es kann eine Annahme oder eine Ablehnung geben“, sagte Pressesprecherin Ruth Gilgen auf Anfrage. Auch das Haus von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und das bayerische Justizministerium wollten die Information nicht bestätigen. Sie verwiesen auf den gemeinsamen Pressetermin mit dem Berner Museum in Berlin. Dort soll über den „weiteren Umgang“ mit Gurlitts Nachlass informiert werden, wie es in einer Einladung vom Donnerstag hieß.

Die millionenschwere Sammlung Gurlitt, die in seiner Schwabinger Wohnung und später auch in seinem Haus in Salzburg gefunden wurde, umfasst Hunderte Werke, bei denen nicht auszuschließen ist, dass es sich um Nazi-Raubkunst handelt. Gurlitts Vater Hildebrand war einer der Kunsthändler Adolf Hitlers.

Gurlitt vermachte komplettes Vermögen dem Kunstmuseum Bern

Der am 6. Mai gestorbene Kunstsammler hatte sein komplettes Vermögen inklusive der millionenschweren Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Kurz zuvor hatte er eine Vereinbarung unterschrieben, in der er sich bereiterklärte, die Provenienzforschung an seinen Bildern sicherzustellen und betroffene Werke gegebenenfalls an die rechtmäßigen Erben, oft Nachkommen jüdischer Kunsthändler, zurückzugeben. Das Berner Museum hatte nach der Testamentseröffnung am 7. Mai ein halbes Jahr Zeit, über die Annahme des Erbes zu entscheiden. Offiziell läuft der Termin am 7. Dezember aus.

Erst vor wenigen Tagen hatte ein Gutachten Schlagzeilen gemacht, wonach Gurlitt bei dem Verfassen seines Testaments nicht zurechnungsfähig gewesen sein soll. Seine Cousine Uta Werner, die eine gesetzliche Erbin gewesen wäre, und weitere Familienmitglieder hatten das Gutachten in Auftrag gegeben. Bislang ist aber keine Entscheidung gefallen, wie mit dem Ergebnis des Gutachtens umgegangen werden soll. Beim Amtsgericht München, dem zuständigen Nachlassgericht, waren bis zum Freitag nach Angaben einer Sprecherin keine offiziellen Forderungen eingegangen.

Der Cousin Dietrich Gurlitt, der wie seine Schwester Uta Werner erbberechtigt gewesen wäre, wenn Bern nicht geerbt hätte, distanzierte sich dagegen von dem Gutachten und hatte betont, er wünsche sich, dass das Schweizer Museum das Erbe annimmt.