So lange sind die Tickets noch gültig. Foto: Michael715 / shutterstock.com

Wer aufgrund eines Streiks bei der DB ein Ticket nicht nutzen konnte, darf dieses zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen. Doch wie lange bleibt es gültig?

Auf Anfrage bei der Deutschen Bahn hat eine Pressesprecherin unserer Zeitung mitgeteilt, dass es keine konkret zeitlich begrenzte Gültigkeit für Tickets gibt, die aufgrund eines Streiks nicht verwendet werden konnten. Aber nach einem Jahr verjähre die Nutzungsmöglichkeit im Rahmen der Fahrgastrechte. Das heißt, Tickets, die Sie aufgrund der Streiks nicht einsetzen konnten, dürfen Sie bis zu einem Jahr nach dem ursprünglichen Reisedatum auf einer Fahrt zum ursprünglichen Zielort nutzen, selbst wenn die Streckenführung geändert wurde. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden, heißt es auf der Webseite der Deutschen Bahn.

Kann man das Geld erstattet bekommen?

Wenn Sie Ihren Zug aufgrund von Verspätung, Zugausfall oder verspätetem Anschluss (wie es bei Streiks vorkommen kann) verpasst haben, können Sie sich das Geld für das Ticket auch erstatten lassen. In den Fahrgastrechten der Deutschen Bahn steht geschrieben, dass Sie einen Anspruch auf Erstattung haben, wenn mit einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr zu rechnen ist. In diesem Fall können Sie von der Reise zurücktreten und sich das Geld ersttaten lassen. Sollten Sie nur einen Teil der Strecke gefahren sein, können Sie sich den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Zudem können Sie eine volle Erstattung erhalten, wenn Sie nach Antritt der Reise die Weiterfahrt abbrechen mussten und zum Ausgangsbahnhof zurückgekehrt sind. Weitere Informationen zu Erstattungen finden Sie im Hilfebereich der Deutschen Bahn.