Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa/Uli Deck

Ein Eilantrag des Linken-Bundestagsabgeordneten André Hahn scheitert gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste am Bundesverfassungsgericht. Vom Tisch ist der Fall aber nicht.

Ein Eilantrag des Linken-Bundestagsabgeordneten André Hahn gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grundsätzlich über den Fall entschieden ist damit noch nicht, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Hahn wird seit der Auflösung der Linksfraktion im Bundestag nicht mehr zu Sitzungen des Kontrollgremiums eingeladen.