Das Sportgericht des WFV hat die Erstrundenpartie im Verbandspokal gegen die TSG Balingen gewertet. Foto: imago/Arnulf Hettrich

Das Urteil ist da – und die TSG Balingen scheidet demnach aus dem Verbandspokal aus. Der Regionalligist kann aber noch Einspruch einlegen, wobei es am Samstag zu einem Kuriosum kommen könnte.

Eigentlich hatte die TSG Balingen in der ersten Runde des WFV-Pokals mit 11:0 bei den Sportfreunden Gechingen gewonnen – das Ergebnis ist jetzt aber vom Sportgericht des Verbands einkassiert worden, da die TSG in Henry Seeger einen Spieler eingewechselt hatte, der nicht auf der Spielberechtigungsliste vermerkt war.

Das Urteil: Die Partie wird für die TSG Balingen als verloren gewertet wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers. Die Geldstrafe für das Vergehen wird laut WFV auf den symbolischen Betrag von 20 Euro angesetzt, das Urteil wurde den Beteiligten am Mittwoch um 10 Uhr zugestellt.

Einspruchsfrist endet nach Zweitrundenpartie

Die Balinger könnten jetzt noch Einspruch einlegen – bis Samstagabend. Am Samstagnachmittag ist allerdings schon das Zweitrundenspiel beim TV Darmsheim angesetzt, zu dem Stand jetzt die Sportfreunde Gechingen antreten werden. Sollten die Balinger tatsächlich die Einspruchsfrist bis Samstagabend ausreizen und dann auch noch Erfolg haben, würden sie nach der zweiten Runde an die Stelle der Gechinger treten. Heißt: Kommen die Gechinger weiter, würde Balingen in der dritten Runde spielen – scheiden die Gechinger aus, wäre auch Balingen ausgeschieden.

Die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind allerdings aufgrund der Faktenlage und des eindeutigen Formfehlers auf Seiten der Balinger eher gering. Hat das Urteil Bestand, kann sich die TSG Balingen nicht für den DFB-Pokal in der kommenden Spielzeit qualifizieren. In dem Wettbewerb treffen sie in dieser Saison am 12. August in Reutlingen auf den VfB Stuttgart.