Wegwerfplastik oder Glas? Eine Frage, die im Landkreis Ludwigsburg wohl zu selten gestellt wird. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Seit einem Jahr gilt für gastronomische Betriebe einer gewissen Größe die Pflicht, ihre Speisen auch in Mehrwegbehältnissen anzubieten. Viel geändert hat sich seither allerdings nicht. Die Ursachen sind vielfältig.

Seit Anfang 2023 gilt die Mehrwegpflicht in gastronomischen Betrieben ab einer bestimmten Größe. Aber, wie nun im Kornwestheimer Gemeinderat offenbar wurde, noch gibt es erst wenige Angebote. Immer noch landen viele „To-go-Verpackungen“ in oder neben den öffentlichen Mülltonnen. Die Stadtverwaltung Kornwestheim bestätigt den Eindruck, den man auch anderenorts gewinnen kann: Die Mehrwegpflicht kommt nicht wirklich an. Kornwestheim hatte wie andere Kommunen ein Förderprogramm für die gastronomischen Betriebe aufgelegt, die sich für ein Mehrwegsystem entscheiden. Nur zwei Betriebe haben das Angebot angenommen. Warum?