Der Stuttgarter Weihnachtsmarkt im vergangenen Jahr: Die Terrorgefahr ist nach wie vor abstrakt hoch. Foto: dpa

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will, dass gefährliche Personen künftig bis zu drei Monate lang vorbeugend in Polizeigewahrsam genommen werden dürfen. Ob der grüne Koalitionspartner das mitmacht?

Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) plant, die Befugnisse für die Polizei weiter auszudehnen. Nach Informationen unserer Zeitung soll im Zuge der anstehenden Anpassung des Landespolizeigesetzes an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter anderem die maximale Dauer von Polizeigewahrsam deutlich ausgeweitet werden.

Bisher kann ein Richter anordnen, dass jemand vorbeugend bis zu 14 Tagen in polizeilichem Gewahrsam bleiben muss, wenn die Person die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar stören will oder sie diese bereits erheblich gestört hat. Strobls Entwurf zufolge soll diese Zwei-Wochen-Frist wegfallen. Die Dauer soll künftig weiter im Ermessen des Richters liegen, aber bis zu drei Monaten betragen können.

Damit reagiert der CDU-Politiker etwa auf islamistische Gefährder, bei denen die Sicherheitsbehörden zwar deutliche Hinweise auf eine Bereitschaft für einen Terroranschlag haben, aber noch keine Beweise für konkrete Anschlagspläne. Der Richter könnte in diesem Fall – als Ultima ratio – ermöglichen, dass die betreffende Person für die Dauer einer Veranstaltung wie zum Beispiel den mehrwöchigen Weihnachtsmarkt in Stuttgart in Gewahrsam bleibt.

Reaktion auch auf krasse Fälle häuslicher Gewalt

Auch zielt die Verlängerung der Gewahrsamsdauer auf die organisierte Kriminalität und krasse Fälle von häuslicher Gewalt. Zum Beispiel, wenn ein Mann gegen Auflagen wie ein Annäherungsverbot verstößt, Frau und Kinder wiederholt schlägt oder mit dem Tod bedroht. Bis die gepeinigte Familie von den Behörden woanders untergebracht werden kann, dauert es nämlich manchmal länger als zwei Wochen.

Ein Ministeriumssprecher wollte auf Anfrage unserer Zeitung die Pläne mit Verweis auf die erst noch anstehenden Gespräche mit dem grünen Koalitionspartner nicht kommentieren. Erst im vergangenen Jahr hatte Grün-Schwarz die Sicherheitsgesetze nach langem Tauziehen verschärft und den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse bei der präventiven Überwachung eingeräumt.