Nach dem Freispruch in einem Verfahren will man im IM noch ein weiteres abwarten. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Der Freispruch für den Inspekteur ist rechtskräftig. Aber trotzdem geht es noch nicht los mit dem Disziplinarverfahren gegen ihn. Worauf wartet man im Innenministerium noch?

Es sind nun fast 30 Monate vergangen, in denen der Inspekteur der Polizei von allen Aufgaben freigestellt worden ist – bei vollen Bezügen. Damals hatte eine Polizistin sich bei Vorgesetzten gemeldet mit Vorwürfen gegen den Mann: Sie sagte, er habe sie zu einer sexuellen Handlung genötigt. Das Landgericht Stuttgart sprach den Spitzenbeamten frei. Die Revision der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) verworfen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.