Die Installation einer Fotovoltaikanlage zur Stromerzeugung auf dem Hausdach Foto: Imago stock&people

Die Pflicht zu Fotovoltaik-Dächern auf Neubauten in Baden-Württemberg soll kommen – allerdings nur bei gewerblichen Immobilien: Auf diese Linie haben sich die grün-schwarzen Koalitionsspitzen geeinigt.

Stuttgart - Die Spitzen der grün-schwarzen Regierungskoalition in Stuttgart haben am Dienstagnachmittag in einer Telefonschaltkonferenz über Änderungen einer Novelle zum Klimaschutzgesetz beraten und eine Einigung erzielt. Der gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), dem CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an der Konferenz teilnehmende Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz erklärte nach der Konferenz: „Beim Spitzengespräch ist uns ein Durchbruch gelungen – das Klimaschutzgesetz kommt. Wir haben ein Ergebnis gefunden, das die Hauptanliegen von Grünen und CDU vereint: eine Fotovoltaik-Pflicht für Gebäude, die nicht dem Wohnen dienen sowie 50 Millionen Euro für eine Klimaschutzstiftung, die bereits im Haushalt beschlossen wurde.“ Mit einer Solar-Pflicht für gewerbliche Nicht-Wohngebäude sei Baden-Württemberg „bundesweit Vorreiter“.