Das Fleisch der Panzerechse hatte der Reisende als sogenanntes Bush Meat im Gepäck. Foto: Hauptzollamt Stuttgart

Bei Kontrollen am Flughafen Stuttgart wurden Fleischstücke, die von einem Steppenwaran, einem Felsenpython und einer Panzerechse stammen, sichergestellt. „Geschützte Tiere sind keine Delikatesse“, appelliert der Zoll an Reisende.

Zollbeamte haben am Dienstag am Stuttgarter Flughafen einen Mann gestoppt, der geräuchertes Fleisch exotischer Tiere einführen wollte. Die Beamten sprachen den 34-Jährigen, der aus Kamerun über Paris nach Stuttgart gereist war, im grünen Kanal für anmeldefreie Waren an und baten ihn zu einer Kontrolle. Im Gepäck des Reisenden entdeckte der Zoll mehr als vier Kilogramm des sogenannten Bush Meat.

Schutz vor Einschleppung von Tierseuchen

Mit der Einfuhr der fragwürdigen Delikatessen verstieß der Passagier nicht nur gegen die Einfuhrbestimmungen von Lebensmitteln, die sich gegen das Einschleppen von Tierseuchen richten. Laut einem Experten beim Zoll stammt ein Teil des Fleischs von Tieren, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Offenbar handelt es sich um Stücke von einem Steppenwaran, einem Felsenpython und einer Panzerechse.

Dass gegen Einfuhrverbote von Lebensmitteln verstoßen wird, kommt am Flughafen häufiger vor. „Räucherfleisch von Echsen haben wir allerdings noch nie aus dem Gepäck ziehen müssen“, sagt der Zollsprecher Thomas Seemann. Der Reisende müsse wegen der Einfuhr des Fleisches von Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.