Lachgas, in Ballons abgefüllt, wird auch als Partydroge verwendet. Foto: d/Annette Birschel (Symbolbild)

Mit einer Kartusche und Luftballons sind Jugendliche in einem Zug von Tübingen nach Stuttgart am Werk. Als sie um Rücksicht gebeten werden, kippt die Stimmung.

Was hatte eine Gruppe junger Männer mit Luftballons und einer Lachgaskartusche vor? Damit befasst sich die Bundespolizei aktuell. Im Zug von Tübingen nach Stuttgart ist am Samstag eine Gruppe junger Leute damit aufgefallen. Zunächst füllten sie nur Ballons damit, dann versprühten sie das Gas, das auch als Partydroge konsumiert wird, im Wagen. Und das ausgerechnet als Reaktion auf die Bitte eines Passagiers, doch vorsichtiger mit dem Gas umzugehen.

Die Gruppe von etwa zehn bis zwölf jungen Männern im Alter von etwa 15 bis 20 Jahren soll eine Kartusche und Luftballons dabeigehabt und die Ballons befüllt haben. Ob sie es auch als Partydroge einatmeten, ist nicht bekannt. Weil immer wieder Gas dabei austrat, kamen Passagiere auf die jungen Leute zu und baten sie, mit dem Umfüllen aufzuhören. Ein Fahrgast wies auf die Atemwegskrankheit eines anderen Mannes hin. Das habe jedoch die jungen Leute nicht gebremst. Im Gegenteil: Sie hätten die Ballons in Richtung der Fahrgäste gehalten und ihnen das Lachgas direkt ins Gesicht strömen lassen.

Zwei Jugendliche aus der Gruppe können festgenommen werden

Die Fahrgäste verständigten die Bundespolizei. Die konnte am Stuttgarter Hauptbahnhof zwei der Tatverdächtigen festnehmen, einen 16-Jährigen und einen 19-Jährigen. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

In den nun anstehenden Ermittlungen will die Bundespolizei unter anderem herausfinden, warum die jungen Leute das Lachgas mit sich führten. Es ist in Deutschland frei verkäuflich. Als Partydroge werde es genutzt, weil es eine berauschende Wirkung habe. Unter anderem verstärken sich die Sinneseindrücke und der Konsument wird euphorisch. „Da laufen auch entsprechende Challenges auf den Sozialen Medien“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei. Die Hintergründe müssten aber noch geprüft werden.