Ein Ergebnis der Razzia: Verstöße im Zusammenhang mit Glückspielautomaten waren die Ausnahme. Foto: dpa

Lokale, darunter auch einige in Kernen, werden überprüft. Ein Polizeibeamter wird bei der Kontrolle beleidigt, ein Arbeitnehmer war nicht angemeldet. Insgesamt stellten die Kontrolleure 115 Verstöße fest, elf weniger als im Jahr 2017.

Fellbach/Kernen - Es war ein Großaufgebot an Ermittlern, das vor wenigen Tagen durch Fellbach und Kernen streifte. Beteiligt waren Beamte des Reviers am Fuße des Kappelbergs, des Hauptzollamts Stuttgart, Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Fellbach unter Leitung des Amtsleiters Peter Bigalk und auch Fachkräfte der Lebensmittelüberwachung des Rems-Murr-Landratsamts in Waiblingen.

Ihre Aufgabe: Die Kontrolle von Spielhallen- und Gaststätten in Fellbach sowie in Rommelshausen und Stetten – denn das Revier Fellbach ist auch für die Gemeinde Kernen zuständig. 40 derartige Lokale suchten die Fahnder im Rahmen der Kontrolle am vergangenen Freitag auf, wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Aalen in einer Bilanz vom Mittwochnachmittag erläutert.

Die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften wird überprüft

Die bei den Razzien in den Betrieben eingesetzten Kräfte überprüften behördenübergreifend die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Gaststätten und Spielhallen. Ergebnis: Bei der Großkontrolle wurden zwei Straftaten registriert – so gab es zum einen die Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten, zum anderen war ein Arbeitnehmer nicht angemeldet. Des Weiteren stellten die Fahnder 115 Ordnungswidrigkeiten fest. Immerhin, der Vergleich mit der letzten Kontrolle fördert keine Verschlechterung zutage: Bei der Untersuchung im Jahr 2017 waren es noch 126 Verstöße.

Zwei Betriebe mussten am Kontrolltag vorübergehend geschlossen werden. Zum einen wegen Verstößen im Bereich der Lebensmittelhygiene. Zum anderen, wie es heißt, „wegen Unzuverlässigkeit des Gastwirts“. Dieser durfte am Folgetag seine Gaststätte wieder öffnen. Nachdem der von gravierenden Hygieneverstößen betroffene Betrieb drei Tage später, am Montag dieser Woche, von den Lebensmittelüberwachern erneut überprüft wurde, waren die Mängel soweit behoben, dass der Betrieb am Montagabend wieder öffnen konnte.

Zahlreiche Verstöße in den Bereichen Brandschutz und Jugendschutz werden festgestellt

Zudem stellten die Polizei- und Ordnungsbeamten in den Kneipen und Spielhallen zahlreiche Verstöße in den Bereichen Brandschutz und Jugendschutz fest. „Diesbezüglich waren vielfach die Aushänge nur unzureichend vorhanden oder Mängel hinsichtlich der korrekten Ausschilderung von Fluchtwegen oder Notausgängen festzustellen oder auch Feuerlöscher abgelaufen“, berichtet ein Polizeisprecher.

Wenig erfreulich: Viele Betriebe, die bereits im Jahr 2017 auffällig waren, sind aktuell erneut mit Verstößen hervorgetreten. Erwähnenswert ist diesbezüglich, so der Sprecher, dass bei der aktuell durchgeführten Kontrolle erstmalig einzelne Betriebe drei Wochen zuvor durch die Polizei auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorschriften und der Ankündigung möglicher Kontrollen hingewiesen wurden. Positiv hervorzuheben ist, dass in den kontrollierten Betrieben, in denen der Zutritt ab 18 Jahren erlaubt ist, keine Jugendlichen angetroffen wurden.

Ebenso stellten Verstöße bezüglich illegaler Beschäftigung und Verstöße im Zusammenhang mit Glücksspielautomaten die Ausnahme dar. Fazit von Polizei und Ordnungsamt: Das aktuelle Ergebnis zeigt dennoch, dass derartige Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben notwendig bleiben.