Antoine S. in seiner Wohnung vor der Tür, die vom SEK gesprengt worden war. Er hat sie zugemauert, will den Vorfall so vergessen. Foto: Pressefoto Horst Rudel

Mitten in der Nacht stürmt das SEK die Wohnung eines Mannes in Esslingen, verwüstet alles, verhaftet ihn. Der Vorwurf: Er soll einen islamistischen Anschlag geplant haben. Der Beschuldigte beteuert seine Unschuld – man habe ihn denunziert.

Esslingen - Mit einem Wäscheständer ist eine Schießerei nicht zu gewinnen. Das war Antoine S. (Name von der Redaktion geändert) klar, als er mit dem klapprigen Blechteil in der Hand in die Läufe mehrerer Maschinenpistolen blickte und sofort aufgab. Ein Sondereinsatzkommando (SEK) hatte in der Nacht auf den 2. August um 4 Uhr seine Wohnung in Esslingen erstürmt, das Fenster eingeschlagen, die Tür gesprengt und eine Blendgranate ins Wohnzimmer geworfen. Seine Freundin, die auch dort wohnt, hatte Antoine S. zuvor geweckt, weil sie die vermummten Männer auf dem Balkon für Einbrecher hielt. „Dann ging alles ganz schnell“, sagt er.

So erinnert sich zumindest Antoine S. an den Vorfall. Die Polizei nennt keine Einsatzdetails. Wenig später auf dem Polizeirevier sollte Antoine S. den Grund für den späten Besuch erfahren. Er habe einen Terroranschlag im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geplant, in Esslingen oder in Stuttgart, unmittelbar bevorstehend. Hierzu soll er sich Sprengstoff und Waffen besorgt haben. So steht es in dem Durchsuchungsbeschluss, der unserer Redaktion vorliegt.

Nun ist es aber so, dass die Polizei keinen Sprengstoff und keine Waffen bei Antoine S. gefunden hat. Auch keine Hinweise auf irgendwelche Verbindungen zum IS oder Sympathien für den Dschihad, den „heiligen Krieg“ gegen Ungläubige, wonach die Beamten laut dem Durchsuchungsbeschluss ebenfalls suchen sollten. „Ich habe mit dem IS oder Terror überhaupt nichts zu tun“, beteuert der Beschuldigte.

Der Terror-Verdächtige besucht wilde Partys

Was das SEK stattdessen in seiner Wohnung fand, waren Champagnerflaschen. Antoine S., 29 Jahre alt, Hausverwalter, deutscher Staatsbürger, genießt allem Anschein nach den Konsum und die Annehmlichkeiten westlichen Wohlstands. Der nach eigenen Angaben gemäßigte Moslem besucht Gay-Partys im Stuttgarter Club Climax, ohne selbst homosexuell zu sein, weil es dort „am lockersten zugehe.“ Seine Freundin ist Christin, stark geschminkt, körperbetont bekleidet. Darauf, dass Antoine S. ein Doppelleben führen könnte, weist nach der Durchsuchung bislang nichts hin. Darum war er bereits einen Tag später wieder auf freiem Fuß.

Das Ermittlungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft wertet elektronische Datenträger aktuell noch aus, was dauern kann. Die Anwälte des Beschuldigten strengen eine Einstellung des Verfahrens an. Wenn also bis jetzt kein Verdacht gegen Antoine S. erhärtet werden konnte: Wie kam die Polizei auf ihn?

Aus dem Gerichtsbeschluss geht hervor, dass das Landeskriminalamt (LKA) einen Tipp über ein anonymes Hinweisgebersystem erhalten hatte. Der anonyme Hinweisgeber gab demnach an, Antoine S. gut zu kennen und über dessen Anschlagspläne genau Bescheid zu wissen. Auch von den angeblichen Sprengstoffen und Waffen will er gewusst haben, was wohl das rigorose Vorgehen des SEK erklärt. Antoine S. und seine Anwälte sind überzeugt: Er ist denunziert worden.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

Rechtsanwalt Jörg Dietz, der Antoine S. in der Sache vertritt, hat Akteneinsicht eingefordert und rechnet damit, dass es beim ersten Befund bleibt und Antoine S. mit keinerlei Terroraktivitäten in Verbindung gebracht wird. „Wir werden dann einen Strafantrag gegen Unbekannt stellen, auch wenn die Person ein anonymer Hinweisgeber war“, sagt er. Wenn das Hinweisgebersystem so einfach für Denunziationen missbraucht werden könne und die Staatsanwaltschaft sich so einfach einspannen lasse, lebten wir „in einer Welt der Hexenprozesse.“

Die Staatsanwaltschaft verteidigt ihr Vorgehen indes. Sie fühlt sich verpflichtet, in solchen Fällen zu handeln, auch wenn sie ein Hinweis anonym erreicht, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart: „Der Anfangsverdacht hat zunächst nicht ausgeräumt werden können.“ Der Hinweisgeber habe nämlich weitere persönliche Angaben zu Antoine S. gemacht, auch über dessen Wohnort, die den Hinweis zumindest seriös erscheinen ließen. So kam der Entschluss zur Durchsuchung zustande.

Das LKA nutzt das Hinweisgebersystem seit 2012 – für verschiedene Bereiche. „Derzeit gehen im Monat rund 30 Hinweise zur Korruption und Wirtschaftskriminalität ein sowie rund 25 Hinweise zu Rechtsextremismus und etwa vier zum islamistischen Terror“, sagt Andreas Krombacher, ein Sprecher des Landeskriminalamts.

Entschädigungen in Aussicht gestellt

In weniger als fünf Prozent der Meldungen handelt es sich um Denunziationen, schätzt man dort. Aufgrund der Anonymität der Hinweisgeber könne aber in vielen Fällen nicht zweifelsfrei verifiziert werden, ob es sich tatsächlich um Denunziantentum handelt. Aber auch ohne dass ein Denunziant überführt wird, können sich Opfer derselben gegen die Folgen wehren.

„Sofern sich ein Anfangsverdacht gegen einen Beschuldigten nicht bestätigen sollte, kann dieser grundsätzlich einen Antrag nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen stellen“, betont der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Kosten für die Wohnungsschäden zu übernehmen, sagt Antoine S.’ Freundin, hätte die Polizei bereits zugesichert.

Sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen, ist Antoine S. Opfer eines Phänomens geworden, dass in den USA bei professionellen Videospielern gerade in Mode ist. „Swatting“ heißt es, wenn ein anonymer Hinweisgeber einem Spieler während einer wichtigen Partie die Polizei vorbeischickt, sodass der Kontrahent das Spiel unterbrechen muss und verliert. Es ist dabei auch schon zu einem Todesfall gekommen. Aber natürlich ist eine Wohnungserstürmung auch für Nicht-Gamer keine schöne Erfahrung.

Gesprengte Tür jetzt zugemauert

Für Antoine S., wenn sich hinter der Fassade nicht doch ein Gotteskrieger verbergen sollte, ist das ein geringer Trost. Fragen, die ihn aktuell beschäftigen: „Wie erkläre ich das meinen Nachbarn? Meinem Vermieter?“ Und: „Wer hat den Hinweis gegeben?“, worauf er sich bis heute überhaupt keinen Reim machen könne. Oder: „Kann ich nach alldem jemals wieder in die USA einreisen?“ Dort hat Antoine S. Verwandtschaft.

Immerhin: die Nachbarn nehmen den Vorfall gefasst auf, zeigt ein Besuch vor Ort. „Was hast du denn gemacht, da war ein Polizeihubschrauber überm Dach!“, sagt ein älterer Mann, der gerade in seiner Garage werkelt. Als Antoine S. erzählt, man habe ihm einen geplanten Terroranschlag andichten wollen, muss er lachen.

Die vom SEK gesprengte Tür hat Antoine S. mittlerweile zugemauert – es führt noch eine andere in die Wohnung. „Wir wollen damit einfach abschließen“, sagt er. Ob das so leicht wird? Neulich habe Antoine S. die Serie „The Boys“ auf dem Streaming-Dienst von Amazon gucken wollen, in der es um amerikanische Superhelden geht: „Als Schüsse fielen, bin ich vor Schreck zusammengezuckt.“