Bei einer feucht-fröhlichen Feier wollte der Polizist einer Auszubildenden eine Hundeleine umlegen. Foto: dpa

Ein Beamter aus Stuttgart versucht bei einem Betriebsausflugs zu später Stunde, einer Auszubildenden eine Hundeleine aufzunötigen. Gut für ihn, dass es beim Versuch bleibt.

Stuttgart - Ein Stuttgarter Polizist, der im Rahmen eines feucht-fröhlichen Betriebsausflugs einer Auszubildenden eine Hundeleine umlegen wollte, kommt ohne Strafe davon. Wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, hat sie in dem Fall, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte, vor Wochen dem Beamten angeboten, die Ermittlungen wegen versuchter Nötigung und Beleidigung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro wegen geringer Schuld einzustellen. Der Beamte habe dies akzeptiert, so der Behördensprecher. Somit drohen ihm wohl auch keine weiteren disziplinarrechtlichen Konsequenzen.

Bizarrer Vorfall in der Küche

Der Vorfall hatte sich im Juli 2018 bei einem mehrtägigen Betriebsausflug der Schicht eines Stuttgarter Polizeireviers ereignet. In der Küche des Ferienhauses im Nordschwarzwald kam es spätabends nach dem Genuss von reichlich Alkohol zu einem bizarren Vorfall: Gespielt wurde ein Spiel, bei dem die Beteiligten in Hundepose Süßigkeiten mit dem Mund auffangen sollten. Einer der Beamten soll dabei auf die Idee gekommen sein, der Auszubildenden zusätzlich eine Hundeleine um den Hals zu legen, was diese ablehnte. Sie wehrte sich mit einem Biss in die Hand des Beamten, der sich wenig später bei ihr für sein Verhalten entschuldigte. Für die Beamtin war damit der Fall erledigt.

Mildernde Umstände

Monate später kam der Fall dennoch über Dritte der Polizeiführung zu Ohren. Stuttgarts Polizeipräsident Franz Lutz versetzte daraufhin den Beamten, seinen Dienstgruppenführer sowie einen weiteren Polizisten nach einer Standpauke in ein anderes Revier. Diese Versetzung wird voraussichtlich auch nicht rückgängig gemacht. Bei der strafrechtlichen Bewertung des Falles kam dem Beamten laut Staatsanwaltschaft zugute, dass es beim Versuch der Nötigung blieb, für die Kollegin nach seiner Entschuldigung der Fall erledigt war und das Ganze in einem feucht-fröhlichem Rahmen stattfand, wo nicht mehr alle Beteiligten voll zurechnungsfähig waren. Der Verdacht gegen zwei weitere bei dem Vorfall anwesende Beamte, sie hätten den Hauptverdächtigen angefeuert, bestätigte sich nicht. Auch diese Verfahren sind inzwischen eingestellt.