2017 hat  die  EnBW unter dem Pragsattel aufwendig zwei neue Fernwärmeleitungen verlegt. Foto: 7aktuell/Simon Adomat

Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil gesprochen und Entscheidungen der Vorgängerinstanz zum Teil korrigiert. Sowohl die EnBW als auch die Stadt sehen sich gestärkt.

Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), die in der Landeshauptstadt seit 2003 das Fernwärmenetz besitzt und betreibt, muss dieses Netz nicht an die Landeshauptstadt abgeben. Allerdings muss sie sich für den weiteren Betrieb einem Wettbewerbsverfahren stellen. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden (BGH, KZR 101/20). Die Kraftwerke sind von dem Urteil nicht betroffen. Beide Streitparteien begrüßten den Tenor des Urteils, allerdings leiten sie daraus unterschiedliche Folgen ab.