Das Marihuana soll „grottenschlechte“ Qualität gehabt haben. Foto: dpa/Daniel Karmann

Zwei Männer aus Fellbach haben vor Gericht zugegeben, mit Marihuana gehandelt zu haben. Der ältere der beiden tut sich jedoch mit ein paar Details schwer.

Fellbach - Drogen haben bei beiden Angeklagten eine große Rolle im Leben gespielt. Und bei beiden haben sie letztlich dazu geführt, dass sie in einer Obdachlosenunterkunft in Fellbach landeten, als Nachbarn auf einem Stockwerk. Dort soll es im vorige Sommer zugegangen sein „wie in einem Bienenstock“, wie Rainer Gless, der Vorsitzende Richter der 7. Strafkammer des Landgerichts am Dienstag bemerkte. Kunden seien ein- und ausgegangen, um Drogen zu kaufen. „Wenn rechts niemand aufmachte, klingelte man links“, so der Richter.

So sei das nun doch nicht gewesen, insistierte der ältere der beiden Angeklagten. Von einem „schwunghaften Drogenhandel“ könne nicht die Rede sein. „Ich bin nicht draußen rumgerannt und habe Kunden gesucht. Wenn, dann habe ich jemandem was hier in meiner Wohnung gegeben.“ Vielleicht zehn Mal sei das vorgekommen und wenn, dann in Größenordnungen von zehn oder zwanzig Euro.

Am Schlagstock hing der Kellerschlüssel

Ansonsten gab der 58-Jährige zu, in seiner Wohnung ein Kilogramm Marihuana gehabt zu haben, dazu noch etliches an Heroin und Kokain. „Das war aber für meinen eigene Konsum“, so der gebürtige Münchner, der lange Jahre im Schaustellergeschäft tätig gewesen ist. „Ich habe die Fahrgeschäfte zusammen mit anderen aufgebaut“, berichtete er dem Gericht. „Eine ‚Wilde Maus’ war auch dabei.“

Auf seine Spur und die seines 41-jährigen Nachbarn war die Polizei dadurch gekommen, dass zwei 16-Jährige mit Drogen erwischt worden waren und sagten, sie hätten es in der Unterkunft bekommen. Daraufhin machten sich verdeckte Ermittler der Polizei auf den Weg und gaben sich als Kunden aus. Ende August klickten die Handschellen, seitdem sitzen die beiden Männer in Untersuchungshaft.

Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnungen kamen nicht nur allerhand Drogen zum Vorschein, sondern auch ein Teleskopschlagstock. „Ach Quatsch, das ist ein Schlüsselanhänger, der ist grade mal so groß wie ein Feuerzeug“, behauptete der 58-Jährige. „Der hing immer an der Wand zusammen mit dem Kellerschlüssel.“ Das zweifelten die Richter jedoch an, die auf Fotos von der Wohnung einen solchen Schlagstock zu erkennen meinen. „Wer hängt sich denn einen Schlagstock an die Wand?“, fragte der Vorsitzende Richter.

Dieser sei von einem zeitweiligen Mitbewohner gewesen, der im Oktober 2018 „ins Koma geflogen“ sei, nachdem er sich eine Überdosis verabreicht hatte. Von ihm stammten auch die Drogen. „Das war ein ganzer Rucksack voll. Von da an musste ich nichts mehr kaufen.“ Kurz vor der Verhaftung habe er am Tag drei Gramm Heroin geschnupft, ein halbes Jahr zuvor sei es nur ein Gramm gewesen.

Ein Kilogramm Marihuana im Ofen entdeckt

Ein Kilogramm Marihuana „von grottenschlechter Qualität“, wie der Vorsitzende Richter Gless dessen Güte beurteilte, steckte er in einer Plastiktüte in den Ofen. „Ich bin selbst aus allen Wolken geflogen, als die das gefunden haben. Ich wusste gar nicht mehr, dass ich das hatte.“ Dennoch, was in der Anklage stehe, stimme so, auch wenn er sich nicht mehr an alles erinnern könne. Etwa, dass er den Jugendlichen Marihuana verkauft hatte. Das gab sein 41-jähriger Nachbar unumwunden zu. „Er hat sie nicht nach ihrem Alter gefragt, ging jedoch davon aus, dass sie noch nicht volljährig waren“, sagte seine Verteidigerin. Der Prozess wird am 19. März fortgesetzt.