Die Kinderbetreuung stellt Kommunen vor Herausforderungen. Foto: imago/Westend61/Mareen Fischinger

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung für ihr Kind. Die Kommunen sind in der Pflicht, auch wenn es keine Erzieher gibt.

Wie lässt sich die Betreuung in der Kindertagesstätte aufrechterhalten, wenn die Erzieher fehlen, es auch, trotz größter Anstrengung und Entgegenkommen des Arbeitgebers, keine Bewerber gibt? „Die Verwaltung kann der Nachfrage an Kitaplätzen – insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen (U 3) – häufig nicht umfassend gerecht werden“, teilte die Stadtverwaltung dem Gemeinderat mit.

Andererseits sagte die Verwaltung auch, es werde „mit Nachdruck“ der Bau weiterer Kindertageseinrichtungen geplant, da weiterhin mit steigenden Bevölkerungszahlen zu rechnen sei. Allerdings müsse es neben der Realisierung von neuen Einrichtungen eben auch gelingen, die Plätze in den bestehenden Einrichtungen zu belegen. „Das war in den zurückliegenden Jahren aufgrund des Personalmangels nicht vollständig möglich“, legte die Verwaltung dar.

Die Stadt schränkte – wie etliche andere Kommunen auch – den Betrieb in ihren Kitas in den vergangenen Jahren immer wieder ein. Es zeichne sich zwar ab, dass sich die Situation im Lauf des Jahres verbessere – die Stadt stellte einerseits neue Erzieher ein, zudem kehrten andererseits einige aus der Elternzeit zurück. Aber das entspanne die Situation nicht grundsätzlich, so die Verwaltung.

Die Fluktuation sei grundsätzlich hoch, weil viele jüngere Mitarbeiterinnen tätig seien, die im Fall einer Schwangerschaft dann ausfielen. Die Verwaltung schlug den Stadträten deshalb vor, die Kitabetreuung für Personal aus dem „erweiterten Fachkräftekatalog“ zu öffnen.

Der Fachkräftekatalog des Landes sieht vor, dass Kinderkrankenpflegern, Hebammen, Grund- und Hauptschullehrkräften sowie Angehörigen einiger anderer pädagogischer Berufe der Wechsel in die Kita erleichtert wird. Der Katalog ist gesetzlich verankert und legt grundsätzlich fest, über welche Qualifikationen die Bewerber für Tätigkeiten als Fachkraft mit und ohne Leitungsfunktion verfügen müssen.

Das fehlende Fachpersonal zeigt sich nicht nur in eingeschränkten Öffnungszeiten, sondern vielerorts auch in Wartelisten. In Ditzingen seien rund 50 Kinder für einen Kitaplatz in diesem Jahr vorgemerkt. Die durchschnittliche Wartezeit – vom gewünschten zum tatsächlichen Aufnahmedatum – betrage rund drei Monate, sagt der Verwaltungssprecher Jens Schmukal. Gleichwohl sei die Wartezeit kürzer, wenn Eltern in Bezug auf Einrichtung und Stadtteil flexibel einen Platz suchten.

Die Verwaltung legte gegenüber den Stadträten dar, dass die Belegung der Plätze auch finanziell bedeutsam sei. „Da zwischenzeitlich mit Baukosten von mindestens anderthalb Millionen Euro pro Gruppe zu kalkulieren ist, muss das vorhandene, bereits gebaute Potenzial in den Einrichtungen zwingend gehoben werden.“ Eine Gruppe besteht – je nach Alter der Kinder – zwischen zehn und 25 Kindern. „Bei 100 bis 125 unbesetzten Plätzen ist gebundenes Kapital in Millionenhöhe vorhanden, das nicht genutzt wird“, so die Verwaltung. Außerdem entgingen der Kommunen Einnahmen, die ihr über den Finanzausgleich zwischen den staatlichen Ebenen zustehen. Laut der Stadt geht es um mehrere hunderttausend Euro – die sie nur erhält, wenn die Kitaplätze zum Stichtag 1. März besetzt seien.