Alkohol im Flugzeug mitnehmen: Unter welchen Umständen ist das möglich? Foto: zoff / shutterstock.com

Ob und wie viel Alkohol Sie im Handgepäck und im aufgegebenen Koffer mitführen dürfen, haben wir im Artikel zusammengefasst.

Wenn Sie Alkohol im Flugzeug transportieren möchten, gibt es einiges zu beachten. Generell gilt: Wer im gleichen Flugzeug wie das Gepäck sitzt, führt die Ware mit sich. Wird das Gepäck voraus- oder nachgesendet, wird das Ganze als Postverkehr gewertet und zählt nicht als mitgenommene Ware.

Alkohol im Handgepäck

In seiner üblichen Verpackung (in Flaschen oder Dosen) ist Alkohol im Handgepäck nicht erlaubt. Theoretisch können Sie Alkohol mitnehmen, wenn Sie die Flüssigkeitsbestimmungen beachten. Informieren Sie sich dennoch vorab bei der Airline, da die Regeln abweichen können. Allerdings ist das Trinken von mitgebrachtem Alkohol ohnehin im Flugzeug verboten, weswegen die Mitnahme zwecklos wäre.

Bestimmungen für Flüssigkeiten: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 ml in einem wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel mitgenommen werden. Pro Fluggast darf nur ein 1-Liter-Beutel mitgeführt werden.

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Mitnahme von Alkohol aus dem Duty-free-Shop möglich

Da kaum jemand Getränke mit maximal 100 ml mitnehmen möchte, kann man pauschal sagen, dass alkoholische Getränke im Handgepäck nicht erlaubt sind. Einzige Ausnahme: Waren aus dem Duty-free-Shop. Das gilt sowohl für alkoholische als auch nicht-alkoholische Getränke. Alkoholhaltige Waren, die im Duty-free-Shop gekauft wurden, dürfen im Flugzeug nicht geöffnet, sondern nur transportiert werden. Sollten Sie einen Zwischenstopp haben und nochmals durch die Sicherheitskontrolle müssen, empfiehlt es sich, die Getränke erst vor der letzten Teilstrecke zu besorgen. Alternativ können Sie beim Kauf auch nach manipulationssicheren Beuteln mit außen sichtbaren Kassenzetteln fragen.

Achtung: Bei einem Kauf von Getränken in einem Nicht-EU-Land dürfen diese bei einem Zwischenstopp bzw. einem Weiterflug von einem EU-Flughafen nicht im Handgepäck transportiert werden.

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Alkohol im aufgegebenen Gepäck

Auch bei Alkohol gibt es eine Freimenge, die Sie zollfrei für den Eigengebrauch mitnehmen dürfen. Wie viel Alkohol Sie im aufgegebenen Gepäck mitnehmen dürfen, hängt davon ab, ob Sie innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union reisen.

Innerhalb der EU dürfen insgesamt (Handgepäck und aufgegebenes Gepäck)

  • 10 Liter Spiritusalkohol oder 20 Liter stärkerer Wein (Porto, Sherry) oder 90 Liter Wein (Brausewein maximal 60 Liter) oder 110 Liter Bier mitgenommen werden.

Wer außerhalb der EU fliegt, darf deutlich weniger transportieren (1): Insgesamt (Handgepäck und aufgegebenes Gepäck) dürfen

  • 1 Liter Spiritusalkohol (mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumengehalt oder mehr) oder
  • 2 Liter Alkohol mit höchstens 22 Volumenprozent
  • 4 Liter nicht schäumender Wein oder
  • 16 Liter Bier transportiert werden.
  • Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 70 % darf nicht im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.

Wer darf keinen Alkohol transportieren?

Generell gilt: Personen unter 17 Jahren dürfen keinen Alkohol mit sich führen. Eine Ausnahme der Altersbeschränkung kann jedes Land für sich selbst entscheiden.

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Was ist zusätzlich zu beachten?

Die mitgeführte Ware ist ausschließlich zum Eigengebrauch (auch als Mitbringsel / Geschenk erlaubt) bzw. zum Verbrauch des Reisenden bestimmt. Die Waren dürfen nicht weiterverkauft werden.