Rückkehrer aus Italien, der Schweiz und Österreich sollen sich in häusliche Isolation begeben und im Home Office arbeiten – verbindlich ist dies aber nicht. Foto: dpa/Daniel Naupold

Wer in den vergangenen zwei Wochen in Österreich, der Schweiz oder Italien war, soll laut dem Bundesgesundheitsministerium 14 Tage lang in Quarantäne. Doch was bedeutet diese Empfehlung konkret – vor allem für Arbeitnehmer? Und was ist in der Selbst-Isolation noch erlaubt?

Stuttgart - An den Grenzübergängen und auf den Autobahnen erschienen noch am Wochenende immer wieder Hinweise. „Urlauber aus Italien, Österreich, Schweiz Coronahinweise beachten“, stand da auf Anzeigetafeln. Und: „Bitte zwei Wochen zuhause bleiben.“ Wie verbindlich diese Anweisung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus ist, scheint dabei vielen Betroffenen nicht ganz klar. Über Twitter wendeten sich Reiserückkehrer ans Bundesgesundheitsministerium und zeigten sich unsicher darüber, ob sie nun noch arbeiten oder einkaufen gehen dürften. Wir klären die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Was gilt für die, die in den letzten Tagen in Österreich, Italien oder der Schweiz waren?

Das Robert-Koch-Institut stuft ganz Italien und die Region Tirol in Österreich aktuell als Risikogebiete ein. Darüber hinaus rief das Gesundheitsministerium am Wochenende Rückkehrer aus Italien, der Schweiz und Österreich ganz generell dazu auf, sich selbst in Quarantäne begeben. „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause“, schrieb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter. Dies gelte „unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht“.

Auch das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat sich am Wochenende dieser Empfehlung angeschlossen. Demnach sollten betroffene Reiserückkehrer auch ohne Krankheitssymptome soweit möglich bis zu zwei Wochen zu Hause bleiben. Insbesondere wer zuletzt im Skiurlaub in diesen Regionen war, solle achtsam sein. „Für behördliche Maßnahmen ist aktuell weiterhin die Ausweisung der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts handlungsleitend“, heißt es in einer Mitteilung. Seit diesem Montagmorgen sind Grenzübertritte etwa nach Frankreich, in die Schweiz oder nach Österreich vorläufig bis auf Ausnahmen nicht mehr erlaubt, nur für Pendler und den Warenverkehr sind die Grenzen noch offen.

Wozu dient diese Empfehlung, wo doch auch innerhalb Deutschlands die Zahl der Infizierten steigt?

Dazu heißt es vom baden-württembergischen Gesundheitsministerium: „Hintergrund hierfür ist, dass viele Cluster auf Infektionsketten durch Reiserückkehrende zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere auch für Baden-Württemberg.“ Insgesamt geht es den Behörden darum, Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Behandlungskapazitäten insbesondere in den Krankenhäusern sollen so für besonders schwere Fälle gewährleistet werden.

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„Aufgrund des starken Anstieges der Fallzahlen und der zunehmenden Zahl von Covid-Erkrankten ist es sehr wichtig, die sozialen Kontakte deutlich zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, heißt es vom Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart. Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus ist in Baden-Württemberg bis Montagnachmittag nach Angaben des Sozialministeriums auf 1105 gestiegen. „Es wird zu einer gesamtgesellschaftlichen, gemeinsamen Aufgabe, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 zu verlangsamen“, so die Sprecherin des Landesgesundheitsamts. In der Praxis hieße das, dass jeder Bürger und jede Bürgerin seine Kontakte zu Mitmenschen – insbesondere zum besonders gefährdeten Personenkreis mit Immunschwäche und Grundleiden – deutlich reduzieren sollte.

Was genau bedeutet die Quarantäne-Empfehlung für Reiserückkehrer?

„Tatsächlich handelt es sich dabei erst einmal um eine Empfehlung“, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums auf Anfrage. „Es geht um die Selbstverantwortung.“ Soweit wie möglich sollten Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz zuhause bleiben. Wenn ein Arbeitgeber das nicht unterstütze, sei es schade, so der Sprecher. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hatten Arbeitgeber und -nehmer im Südwesten bereits vor wenigen Tagen dazu aufgerufen, so weit wie möglich Arbeit im Home Office zu ermöglichen.

Darüber hinaus könnten Menschen ohne Beschwerden weiterhin solche Tätigkeiten ausführen, bei denen „kein oder sehr wenig direkter Kontakt zustande kommt“, rät das Landesgesundheitsamt. Grundsätzlich wäre demnach also zum Beispiel auch ein Spaziergang schon noch möglich – anders als bei einer amtlich angeordneten Quarantäne. Auch Joggen zu gehen oder Fahrradzufahren ist also in Ordnung, wenn niemand sonst involviert ist. Größere Menschengruppen seien jedoch zu meiden, vor allem in geschlossenen Räumen – Stichwort „soziale Distanz“. Notwendige Einkäufe sollten wenn möglich von Bekannten oder über Hilfssysteme übernommen werden, so eine Sprecherin des Landesgesundheitsamts. „Wenn das nicht möglich ist, sollten allerdings die Kontakte während des Einkaufs minimiert werden.“

Wer arbeiten muss, sollte sich nach Rat der Experten so verhalten, als wolle man sich und andere vor einer Grippeansteckung schützen – also Abstand halten, in die Armbeuge husten, auf das Händeschütteln verzichten und häufig für mindestens 20 Sekunden die Hände waschen.

Wann ist eine Quarantäne verbindlich?

In Quarantäne muss, wer innerhalb der vergangenen zwei Wochen engen Kontakt zu einem nachweislich erkrankten hatte, sich in einem als solchem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat oder das Gesundheitsamt dies individuell anordnet. So heißt es vom Robert-Koch-Institut. In solch einem Falle sollten demnach Einkäufe oder sogar das Müllrausbringen vermieden werden. Freunde oder Angehörige könnten dann darum gebeten werden, Einkäufe zu erledigen. Verstöße gegen eine solch angeordnete Quarantäne können laut RKI sogar strafrechtlich geahndet werden.

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Darauf weist auch das Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart hin. Wer trotz einer Verfügung zur häuslichen Quarantäne außerhalb angetroffen werde, müsse mit einer Strafanzeige rechnen, erklärte der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Albrecht Stadler. Es drohten bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem werde dadurch die Bevölkerung einer möglichen Infektion mit dem Coranavirus ausgesetzt.

Wie lässt sich die heimische Isolation praktisch organisieren?

Wer Freunde oder Verwandte darum bittet, Einkäufe zu übernehmen, kann sich die Lebensmittel einfach vor der Wohnungstüre abstellen lassen. Zudem haben sich in vielen Städten bereits Netzwerke und Nachbarschaftshilfen gebildet, über die Menschen in Quarantäne oder auch ältere Menschen und jene mit Vorerkrankungen Unterstützung finden. In Stuttgart übernimmt die Gruppe „Nachbarschaftshilfe Stuttgart“ via Facebook beziehungsweise über eine Blogseite die Organisation – auch für Ludwigsburg, Esslingen und Waiblingen finden sich hierüber Hilfsangebote. Auch über andere soziale Netzwerke bieten Menschen unter dem Hashtag #Nachbarschaftschallenge ihre Hilfe an.

Auch Lieferdienste arbeiten bislang weiter. So kann man auch von zuhause aus weiter Lebensmittel über lokale und regionale Lieferdienste von Supermärkten oder Restaurants bestellen. Allerdings sollte man hier vorab darauf hinweisen, dass man sich in Quarantäne befindet. Die Lebensmitteltüten oder das bestellte Essen werden dann vor der Türe abgestellt, die Bezahlung erfolgt Online.

Hat man Anspruch auf Gehaltszahlung, wenn man auf Empfehlung hin in Quarantäne ist?

Ist die Quarantäne amtlich angeordnet, haben Arbeitnehmer einen Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Das gilt aber nicht nur für Festangestellte sondern auch für jene, die in anderen Arbeitsverhältnissen sind – hier springt die öffentliche Hand ein. Denn ganz grundsätzlich gilt nach dem Infektionsschutzgesetz, dass Personen, die als Ansteckungsverdächtige auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamts isoliert werden und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, eine Entschädigung erhalten. Diese Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

Wenn es sich nicht um eine verbindliche Anordnung handelt, sondern lediglich um eine Empfehlung, sieht die Sache anders aus. Wer in den vergangenen 14 Tagen in Österreich oder der Schweiz war, muss dann erst mit dem Arbeitgeber klären, ob Home Office möglich ist. Nur dann gibt es auch weiter ein Gehalt.

Sollte ich mich nach der Rückkehr aus den betroffenen Ländern bei einem Arzt melden?

Grundsätzlich gilt: Wer nach der Reise innerhalb von zwei Wochen Fieber, Husten und Atemnot bekommt, sollte einen Arzt aufsuchen. Nur dann und auch erst nach telefonischer Anmeldung in der Praxis. Dabei sollten Betroffene explizit auf die Reise hinweisen. Darüber hinaus gilt: Wer Kontakt mit jemandem hatte, bei dem das Sars-CoV-2-Virus nachgewiesen wurde, sollte sich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt melden – auch dann, wenn keine Symptome auftreten.