Laut dem Gesundheitsamt müssen Veranstaltungen ab 1000 Teilnehmern ab sofort abgesagt werden - auch das Stuttgarter Frühlingsfest ist davon betroffen. Foto: dpa

Das Gesundheitsministerium hat einen Erlass herausgegeben, der die Durchführung von Großveranstaltungen ab 1 000 Teilnehmern verbietet - auch das Stuttgarter Frühlingsfest ist betroffen.

Das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde hat am heutigen Mittwoch einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:

1.  Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden beziehungsweise ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.

2.  Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.

Der Erlass gilt ab sofort und ist nicht befristet.

Auch die Landeshauptstadt wird das Frühlingsfest vom 18. April bis 10. Mai wegen des Coronavirus absagen. Die Stadtverwaltung mit OB Fritz Kuhn (Grüne) an der Spitze will diese Entscheidung am heutigen Mittwoch um 16.30 Uhr in einer Pressekonferenz bekannt geben. Gesprochen werden könnte in nächster Zeit im Gemeinderat auch über einen Notfallfonds für Kultureinrichtungen.