Alle Zimmer stehen leer – Beherbergungsverbot zu Corona-Zeiten. Foto: dpa/Robert Michael

Während der Corona-Pandemie galt zeitweise ein Beherbergungsverbot. Das ist Geschichte – die Rechtsstreitigkeiten über dessen Folgen dauern an.

Ziemlich genau vier Jahre ist es nun her, dass die Corona-Welle auch über Deutschland hereingebrochen ist, dass Schutzmaßnahmen und Verbote im Wochenrhythmus erneuert wurden, dass Politik und Wissenschaft über den Umgang mit dem Virus stritten. Es ist eine mehr als ärgerliche Situation gewesen – unter anderem für Reisewillige, aber auch für Hoteliers. Massenhaft wurden Buchungen storniert, massenhaft wurde im Nachhinein darüber gestritten, wer die Kosten zu tragen hat. Inzwischen sind viele Klagen in den oberen Instanzen der Gerichte angekommen, der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun binnen weniger Tage zwei wichtige Entscheidungen verkündet.