Die gut 90 Jahre alte Kelter in der Stettener Weinstraße ist ortsbildprägend und gilt als Besonderheit im Übergang zwischen handwerklicher und industrieller Bauweise. Foto: /Gottfried Stoppel

Laut Gutachten des Landesdenkmalamtes besteht am Erhalt des Baus wegen „seines dokumentarischen und exemplarischen Wertes“ ein öffentliches Interesse. Die Weinbaugenossenschaft möchte die Kelter allerdings dringend verkaufen.

Der entscheidende Satz steht ganz am Ende der „Begründung der Denkmaleigenschaft“ in der aktualisierten Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg: „Bei der Genossenschaftskelter in Stetten handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes.“ Die Gründe seien zum einen wissenschaftlicher Art und bezögen sich auf bautypologische und konstruktive Eigenschaften. Zum anderen gebe es aber auch heimatgeschichtliche, insbesondere orts- und weinbaugeschichtliche Gründe. An der Erhaltung des Kulturdenkmals an der Weinstraße in Kernen-Stetten, so die Folgerung der Experten des Landesdenkmalamtes, „besteht wegen seines dokumentarischen und exemplarischen Wertes ein öffentliches Interesse“.